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Samenspende

Gericht stärkt Väterrechte

Der biologische Vater kann regelmäßig Auskunft über das nach einer Samenspende geborene Kind verlangen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Veröffentlicht:

HAMM. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Rechte von Samenspendern gestärkt. Wird durch eine private Spende ein Kind geboren, können die biologischen Väter regelmäßig Auskunft über dessen Entwicklung verlangen, so das OLG in einem am 15. Mai bekannt gegebenen Beschluss.

Konkret ging es um ein lesbisches Paar aus dem Münsterland. Über ein Internetportal hatten die Frauen einen Samenspender für ihr Wunschkind gesucht. Nach der Samenspende brachte eine der Frauen 2012 eine Tochter zur Welt.

Der Mann verlangte nun Auskunft über seine Tochter; auch ein Foto wollte er gerne haben. Das lesbische Paar sah sich getäuscht und verweigerte jegliche Information. Der Mann wolle lediglich Einfluss auf ihr Leben nehmen.

Das OLG Hamm sprach dem Mann nun zunächst Verfahrenskostenhilfe zu, damit er seinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen kann.

Er habe einen Anspruch darauf, dass er "in gewissem Umfang über die Entwicklung und das Wohl des Kindes unterrichtet" wird. Zwischen ihm und den Frauen habe hierüber auch Konsens bestanden.

Kind hat Anspruch darauf, seinen Vater zu kennen

Nach dem Hammer Beschluss dürfen Mütter in solchen Fällen die Auskunft nur verweigern, wenn der Samenspender rechtsmissbräuchlich handelt, um die Mutter und gegebenenfalls deren Partnerin zu schikanieren, oder wenn im konkreten Fall das Kindeswohl gefährdet würde.

Hier habe der Samenspender aber die Grenze zum schikanösen Verhalten aber noch nicht überschritten, befand das OLG.

Mit einem aufsehenerregenden Urteil hatte das OLG Hamm bereits im Februar 2013 entschieden, dass umgekehrt auch das Kind Anspruch darauf hat, seinen Vater zu kennen. Danach müssen Samenbanken dem Kind auch dann Auskunft geben, wenn sie dem Samenspender Anonymität zugesichert haben.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Mai 2013 können Samenspender die Vaterschaft anfechten, wenn ein lesbisches Paar einen anderen Mann als "rechtlichen Vater" eintragen lässt. (mwo)

Az.: 13 WF 22/14

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