Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Gesundheitsminister: Maskenpflicht im ÖPNV soll bleiben
Die Gesundheitsminister verständigen sich auf eine einheitliche Umsetzung: Masken in Bussen und U-Bahnen sollen obligatorisch bleiben. Gesundheitsämter müssen die Software SORMAS nicht mehr verbindlich nutzen.
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Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr soll bleiben: Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder am Montag verständigt.
© Sven Hoppe / dpa
Magdeburg/Berlin. Die Gesundheitsminister der Länder wollen im Herbst an der geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festhalten. Das sagte eine Sprecherin des sachsen-anhaltischen Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Montag nach einer Schalte der Ressortchefs der Länder. Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Alle Länder behielten die Maskenpflicht im ÖPNV wohl bei, sagte die Sprecherin. Dies sei ein Ergebnis der Beratungen zum Infektionsschutzgesetz. Die Länder seien an einer einheitlichen Umsetzung interessiert.
Masken- und Testpflichten
Bundestag nickt Corona-Schutzkonzept für Herbst ab
Corona-Pandemie
SORMAS ist nicht in allen Gesundheitsämtern die Regel
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Rechtsgrundlagen für die noch verbliebenen Corona-Maßnahmen wären sonst ausgelaufen. Bundesweit vorgeschrieben sind ab dem 1. Oktober beispielsweise Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können in Eigenregie auch in anderen Innenräumen wieder Masken-Vorgaben ergreifen.
Einheitliche Umsetzung von SORMAS gescheitert
Außerdem beschlossen die Gesundheitsminister der Länder am Montag, die einheitliche Umsetzung der Kontaktverfolgungssoftware SORMAS aufzugeben. Im Januar 2021 hatte die GMK sich auf eine verpflichtende Nutzung der Software in allen Gesundheitsämtern geeinigt. Doch die Umsetzung stockte und war von Querelen begleitet.
Im Juni dieses Jahres war das „Surveillance and Outbreak Response Management System“ immer noch nicht flächendeckend installiert, hieß es in einem Sachstandsbericht des Bundesgesundheitsministeriums. Zudem hatten zur Jahresmitte weniger als 100 Gesundheitsämter bundesweit die erweiterte SORMAS-Version installiert, die beispielsweise den automatischen Abruf von Labormeldungen zu COVID erlaubt. Nun zog die GMK einen Schlussstrich und beschloss, dass unter den „gegenwärtigen Bedingungen“ die Nutzung von SORMAS nicht mehr bindend sei.
Außerdem haben die Gesundheitsminister am Montag über die Abrechnung von Corona-Tests beraten. Der Bund solle die Testverordnung überarbeiten und klarstellen, wer für die Abrechnungsprüfungen zuständig sei, sagte die Sprecherin. (dpa/fst)