Gewerbesteuer bei IV-Verträgen vom Tisch
FRANKFURT AM MAIN (pei). Ärzte, die an Verträgen zur Integrierten versorgung teilnehmen, brauchen sich nicht wegen einer möglichen Gewerbesteuerpflicht zu sorgen. Nach Angaben des Steuerberaters Dr. Jürgen Karsten hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Ärzte durch die Abgabe von Medikamenten im Zusammenhang mit Heilbehandlungen nicht gewerblich tätig werden.