Krankenhausreformanpassungs-Gesetz
Krankenhausreform im Bundesrat: Ein Showdown und viel schlechte Laune
Im Streit um das KHAG will eine Ländermehrheit bisher kein Vermittlungsverfahren. Motto: Besser wird es nicht mehr. Doch der Konflikt um Pflegepersonaluntergrenzen könnte auf den letzten Metern noch eskalieren.
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Warten auf die finale Abstimmung: Am Freitag steht das Krankenhausreformanpassungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats (Archivbild).
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Berlin. Mit schlechter Laune steuern gesundheitspolitische Akteure aus Bund und Ländern auf die finale Beratung des Krankenhausreformanpassungs-Gesetzes (KHAG) am Freitag im Bundesrat zu.
Auf Länderseite überwiegt bisher der Wunsch, das seit Monaten diskutierte Vorhaben endgültig einzutüten, doch der Unmut ist unverändert groß. Acht Gesundheitsminister der Länder wollen sich im Plenum zu Wort melden.
Der Bundestag hatte am 6. März mit Koalitionsmehrheit einen Haken an das Gesetz gemacht. Union und SPD legten dazu in 46 Änderungsanträgen Hand an die Vorlage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Wie im Vorfeld der Länderkammer-Sitzung angekündigt, plädiert Mecklenburg-Vorpommern in einem Plenarantrag dafür, zum KHAG den Vermittlungsausschuss anzurufen. In der Begründung werden die zentralen Kritikpunkte aufgelistet, die seit Monaten kontrovers mit der Bundesregierung verhandelt wurden.
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Dazu gehören beispielsweise die Definition von Fachkrankenhäusern (jetzt soll auf Ebene der Selbstverwaltung eine Einigung gefunden werden), die einheitlichen Mindestvorhaltezahlen oder der Modus, in dem Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen vereinbart werden können (ein Benehmen mit den Krankenkassen gilt nur dann, wenn die Länder dies bis Ende 2026 tun).
Ländermehrheit für Vermittlung bisher nicht in Sicht
Nach aktuellem Stand wird das Bundesland mit seiner Maximaldrohung voraussichtlich keine Mehrheit finden: Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte sich nur Sachsen dieser Forderung angeschlossen. Nötig aber wären 35 von 69 Stimmen im Bundesratsplenum.
Danach sieht es gegenwärtig nicht aus: Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) beispielsweise hatte vergangene Woche beim Kongress DRG Forum deutlich gemacht, eine weitere Verhandlungsschleife würde das KHAG aus Ländersicht nicht verbessern. Bundesgesundheitsministerin Warken warnte bei gleicher Gelegenheit vor monatelangen Verzögerungen im Falle eines Vermittlungsverfahrens.
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Als wahrscheinlichere Variante gilt, dass die Länderkammer eine Entschließung fasst, die den versammelten Unmut über das KHAG nochmals bündelt. Darin fordert Mecklenburg-Vorpommern „zielgerichtete Nachbesserungen“: „Insbesondere in dünn besiedelten Regionen kann eine qualitativ hochwertige, stationäre, medizinische Versorgung dauerhaft nicht gewährleistet werden“, heißt es. Freilich wäre eine solche Entschließung nur ein Appell – Bindungskraft in Richtung Bund hätte sie nicht.
Unterdessen hat sich in den vergangenen Tagen der Streit um die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) verschärft – Klinikträger und Länder warnen vereint vor den Folgen, wenn die Einhaltung der PpUG zum strikten Maßstab für die Zuteilung von Leistungsgruppen wird. Diese Vorgabe war im parlamentarischen Verfahren erst über Änderungsanträge der Regierungsfraktionen in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Bis zu 700 Krankenhäuser betroffen?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte, bei strikter Auslegung könnten bis zu 700 Krankenhäuser – darunter auch solche der Maximalversorgung – Leistungsgruppen verlieren. Ganz anders die Lesart der Gewerkschaft verdi: Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler nannte es am Donnerstag „gut und richtig“, dass die Koalition an diesem Punkt nachgebessert habe. Die PpUG stellten das „absolute Minimum“ dar. „Es wäre mehr als fahrlässig, sollten die Länder dies jetzt in Frage stellen“, so Bühler.
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Der Druck der Länder indes scheint zu fruchten – teilweise. Inzwischen liegt eine Protokollerklärung der Bundesregierung zum KHAG vor, die allerdings schmallippig ausfällt. Man nehme die Bedenken der Länder zum PpUG „zur Kenntnis“. Zugesagt wird lediglich, die Folgen der Personaluntergrenzen auf das Versorgungsgeschehen „regelmäßig in enger Abstimmung mit den Ländern zu evaluieren“.
Warnung vor Aufweichung der Untergrenzen
Als verbalen Schienenbeintritt gibt der Bund den Ländern mit, wenn Untergrenzen kurzfristig gerissen werden, würden die Ausnahmeregeln bei der Zuweisung von Leistungsgruppen greifen. Insoweit sei die Sicherheit der Versorgung auch in diesem Fall nicht gefährdet.
Warnungen vor einem Aufweichen der Regeln kommen vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrats auch von den Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband formulierte eine „uneingeschränkte Unterstützung“ für die Geltung der PpUG: „Wer die Pflegepersonaluntergrenzen aufweicht, greift den Kern der Reform an und konterkariert deren Ziele“, erklärte Verbandsvize Stefanie Stoff-Ahnis. (fst)







