Bundesrat

Haken dran ans KHAG: Länderkammer stimmt Reform der Krankenhausreform zu

Es war eine echt zähe Partie: Nach langem Gezerre stimmt der Bundesrat dem umstrittenen Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zu. Das Murren auf Länderseite ist aber noch nicht ganz verstummt.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Zu sehen sind zwei leere Krankenhausbetten auf Station.

Blick in ein Patientenzimmer: Der Bundesrat hat das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz abgesegnet.

© WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com

Berlin. Spannend bis zuletzt, mal wieder: Der Bundesrat hat nach monatelangen Verhandlungen mit dem Bund dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachten Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zugestimmt.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Behandlungsqualität in den bundesweit rund 1700 Kliniken verbessern und zugleich die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleisten. Außerdem soll die Krankenhausreform (KHVVG) der früheren „Ampel“ praxistauglich gemacht werden.

So soll etwa die mit dem KHVVG eingeführte Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben werden. Damit wird diese erst ab dem Jahr 2030 vollständig finanzwirksam.

Lesen sie auch

Befristet bis Ende Dezember 2030 können die Behörden der Länder zudem Krankenhäuser zu Fachkliniken erklären, wenn diese auf die Behandlung einer bestimmten Erkrankung oder Krankheitsgruppe spezialisiert sind und eine relevante Zahl von Fällen dieser Art behandeln.

Bis zum Jahr 2029 sollen Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband eine neue Definition für Fachkliniken entwickeln, die dann zur Anwendung kommen soll. Kritiker werfen der Koalition vor, mit all den Ausnahmen und Aufschüben Teile der ursprünglichen Klinikreform zu verwässeren, wenn nicht gar zu beerdigen.

61 statt 65 Leistungsgruppen

Mit dem KHAG wird zudem die Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 gestutzt. Um eine Leistungsgruppe zugewiesen zu bekommen, muss ein Krankenhaus grundsätzlich entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. Es kann allerdings Ausnahmen geben. Außerdem müssen die Kassen ihr Go geben.

Dies gilt aber nicht, wenn die Behörden noch bis Ende Dezember 2026 die Leistungsgruppen zuweisen. Bis dahin reicht es aus, wenn sie sich mit den Kassen „ins Benehmen setzen“.

Die Kosten für Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und Hebammen wahrgenommen werden, aber nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen, sind künftig nicht als Pflegepersonalkosten im Pflegebudget zu berücksichtigen. Dies betrifft Tätigkeiten hauswirtschaftlicher, logistischer oder technischer Art.

Lesen sie auch

Schließlich werden die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen um 25 Milliarden Euro entlastet. Ihr Anteil am geplanten Transformationsfonds in dieser Höhe soll nunmehr aus den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität getragen werden.

In einer begleitenden Entschließung sieht der Bundesrat Teile des Gesetzes weiter kritisch. So wird bemängelt, das Gesetz würde den Anforderungen der Praxis noch immer nicht genügen. Dies betreffe etwa die Definitionen zu Fachkliniken oder Ausnahmen bei den Zuweisungen von Leistungsgruppen.

Länder und Kliniken üben weiter Kritik

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach sagte, das Gesetz sei zwar alles andere als ein Volltreffer. „Aber damit wird die Krankenhausreform in jedem Fall deutlich praxistauglicher.“ Die Länder bräuchten „Gestaltungsspielräume“ bei der Krankenhausplanung, so die CSU-Politikerin.

Lesen sie auch

Die Krankenhäuser stoßen sich daran, dass die Pflegepersonaluntergrenzen verbindliches Kriterium bei der Vergabe von Leistungsgruppen sein sollen. Außer ihrer weiterhin sanktionierten Funktion als Untergrenze würden die Vorgaben nun auch noch „sachfremd“ als Qualitätskriterium in den Leistungsgruppen verankert, sagte die stellvertretende Vorstandsvize bei der DKG, Professor Henriette Neumeyer..

„In der Versorgungspraxis wird dies zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen – entweder weil Kliniken prophylaktisch Betten sperren, um die Grenzen sicher nicht zu reißen, oder weil sie mit der Nichtzuweisung aller Leistungsgruppen sanktioniert werden.“

Vertreter der Krankenkassen reagierten erleichtert darauf, dass nicht die Beitragszahler die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser tragen müssten.

Lesen sie auch

„Diese ungerechte und ordnungspolitisch unsinnige Idee hat die Regierungskoalition mit dem KHAG abgeräumt. Sie hat damit klargestellt, dass die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln zu erfolgen hat“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Für den Verband der Universitätsklinika Deutschlands hielt dessen Vorstandschef Professor Jens Scholz fest: „Die Hängepartie rund um die Krankenhausreform ist beendet. Auch wenn das Gesetz die ursprüngliche Reform teilweise relativiert, schafft es jetzt zumindest vorerst verlässliche Rahmenbedingungen.“ Jetzt komme es auf die Umsetzung an. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

BSG klärt Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen

Urteil

BSG definiert, wann Neugeborenen-Infektion „angeboren“ ist

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Autopsiestudie

So häufig wird der Krebs erst nach dem Tod erkannt

Lesetipps
Schulterschmerzen? Im höheren Alter ist die Polymyalgia rheumatica nach der Rheumatoiden Arthritis die häufigste entzündlich-rheumatische Erkrankung. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© peopleimages.com / stock.adobe.com

Praxistipps

Schulterschmerzen: Die vertrackte, ärztliche Spurensuche