Hepatitis C: Berufskrankheit auch ohne Nadelstich

Allein die erhöhte Infektionsgefahr kann aus einer Hepatitis-C-Erkrankung eine Berufskrankheit machen. Das hat ein Sozialgericht entschieden.

Veröffentlicht:
Krankenpfleger sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, besonders bei Blutabnahmen und im Umgang mit Skalpellen.

Krankenpfleger sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, besonders bei Blutabnahmen und im Umgang mit Skalpellen.

© Andrzej Tokarski / fotolia.com

KÖLN (iss). Ist ein Krankenpfleger während seines Berufslebens einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt, kann die Hepatitis C-Erkrankung auch ohne konkreten Nachweis einer Nadelstichverletzung eine Berufskrankheit sein.

Ein nur vermuteter, aber nicht nachgewiesener intravenöser Heroinkonsum steht der Anerkennung nicht entgegen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, das jetzt veröffentlicht wurde.

Nachdem ein Krankenpfleger drei Monate wegen einer Hepatitis C arbeitsunfähig war, zeigte die Krankenkasse bei der Berufsgenossenschaft (BG) eine Berufskrankheit an. Diese holte bei den früheren Arbeitgebern des Mannes, der einen mobilen Pflegedienst betrieb, Berichte über seine Tätigkeiten ein und ließ ihn von einem Sachverständigen untersuchen.

Verursachte Drogenkonsum die Hepatitis?

Weil in einem Bericht über eine Alkoholbehandlung auch vom Konsum anderer Drogen, darunter Heroin, die Rede war, lehnte die BG die Anerkennung der Hepatitis C als Berufskrankheit ab. Der Heroinkonsum könne eine mindestens gleichwertige Ursache der Erkrankung sein, argumentierte sie.

Der Krankenpfleger klagte vor dem Sozialgericht und erklärte, nie Heroin konsumiert zu haben. Die Richter wiesen seine Klage ab. In der Berufung gab das LSG dem Mann dagegen recht.

"Wegen der einzelnen vom Kläger durchzuführenden Tätigkeiten (insbesondere Blutabnahmen, Umgang mit Skalpellen) und dem hiermit verbundenen Risiko von - auch unbemerkten - Verletzungen ist von einer besonders erhöhten Infektionsgefahr auszugehen", entschieden die Richter.

Ein Heroinkonsum sei nur dann ein außerberufliches Risiko, das zur Ablehnung einer Berufskrankheit führen könne, wenn er intravenös erfolge. Ein intravenöser Heroinkonsum sei aber nicht bewiesen.

Az.: L 17 U 138/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entlassmanagement

Wenn die Klinik Faxe in die Praxis schickt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an