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Praxiserben

Herausforderung Erbschaftssteuer

Neben den Problemen, die sich den Hinterbliebenen im Zusammenhang mit Fortführung oder Verkauf der Praxis stellen, gilt es auch, allgemeine finanzielle Dinge im Blick zu behalten.

Von Christoph Gasten Veröffentlicht:

KÖLN. Wenn sich der Praxisinhaber hauptsächlich alleine um die finanziellen Angelegenheiten der Familie gekümmert hat, ergeben sich regelmäßig Fragen wie:

  • bei welchen Geldinstituten der Verstorbene eigentlich Konten geführt hatte,
  • wie und wo er sein Vermögen angelegt hat,
  • ob Sparverträge bestehen,
  • welche Versicherungen der Verstorbene abgeschlossen hatte,
  • oder wie hoch das Vermögen überhaupt ist.

Um Familienangehörige besser in die Vermögensbestände einzubinden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Übersicht über sämtliche Konten, Depots und sonstigen wesentlichen Vermögenspositionen für die Erben anzulegen, damit diese im Fall der Fälle nicht unvorbereitet auf die Banken zugehen müssen.

Und schließlich droht bei einem Tod des Praxisinhabers auch noch die Erbschaftsteuer, die schnell zu einer Belastung werden kann. Insbesondere wenn Immobilien vererbt werden, kann die Erbschaftsteuer unter Umständen dazu führen, dass Wohn- und Grundbesitz verkauft werden müssen, um die Steuern bezahlen zu können.

Auch diesbezüglich ist es ratsam, vorzusorgen und so die Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zumindest soweit wie möglich zu reduzieren.

Wenn der Praxisinhaber schon zu Lebzeiten genau weiß, wie er seine Erben einbeziehen will, könnte er das Vermögen etwa durch Schenkungen optimal auf die Erben verteilen. Auf diese Weise lassen sich steuerrechtlich vorgesehene Freibeträge besser ausschöpfen.

Die dazu erforderliche fachliche Beratung sollte allerdings immer durch spezialisierte Steuerberater erfolgen, die das Thema der Erbschaft gemeinsam mit Notaren und Rechtsanwälten im Gesamtkontext des Testaments planen können.

Durch die geplante Vermögensweitergabe lassen sich je nach Ausgangslage nicht selten sechsstellige Beträge an Erbschaftsteuer vermeiden.

Christoph Gasten ist Steuerberater und Partner der Kölner Kanzlei Laufenberg, Michels und Partner. Er ist auf die Beratung von Ärzten spezialisiert.

Lesen Sie dazu auch: Vorsorge für den Ernstfall: Wenn der Praxisinhaber plötzlich stirbt

Nach Tod des Inhabers: Rechtsfragen, die auf Praxiserben zukommen

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