E-Health

Hessen geben Widerstand gegen eHBA auf

Ja zum elektronischen Heilberufeausweis, nein zur Vergütung des E-Arztbriefes: In Hessen hegt die Ärzteschaft weiterhin Datenschutzbedenken.

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BAD NAUHEIM. Mit knapper Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen jetzt für den Beitritt zum Rahmenvertrag der BÄK über die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) votiert. Die Hessen sind nach eigenen Angaben bundesweit die einzige Kammer, die den Vertrag bisher noch nicht unterzeichnet hat.

Gegen den eHBA hatten sich die Hessen wiederholt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen gesperrt. Die Bedenken bestünden weiterhin, heißt es. Trotzdem wollten die Delegierten ihre Berufskollegen nicht benachteiligen "und ihnen die Nutzung des eHBA ermöglichen". Hessische Ärzte sollen den E-Ausweis voraussichtlich ab Dezember bei der Kammer bestellen können.

Indessen sehen die Hessen in der für 2017 vorgesehenen Förderung des elektronischen Arztbriefs gleichfalls eine Gefahr für den Datenschutz. In einer Resolution warnen sie vor den Modalitäten der Vergütung.

Die Argumentation: KBV und GKV-Spitzenverband hätten eine Aufteilung der 55 Cent Förderung pro Brief auf Sender (28 Cent) und Empfänger (27 Cent) vereinbart. Gleichzeitig könnten Ärzte, die elektronisch versenden, nicht mehr die EBM-Pauschale von 55 Cent für postalisch oder per Fax auf den Weg gebrachte Briefe abrechnen.

"Die geplante Aufteilung würde die sichere Übertragung von Arztbriefen nicht fördern, sondern vielmehr die unsichere Übermittlung per Fax", heißt es in einer Kammer-Mitteilung.

Stattdessen sollten sowohl Sender als auch Empfänger 55 Cent pro E-Arztbrief erhalten. (cw)

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