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Hygieneregeln: Ärzte sollen Vorschläge senden

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BERLIN (eb). Arztpraxen müssen neben der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 (für den Bereich Gesundheitswesen) auch die TRBA 500 (allgemeine Mindestanforderungen an Hygienemaßnahmen) beachten.

Letztere will nun die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) überarbeiten. Sie ruft deshalb Praxen dazu auf, Anregungen einzusenden. Per E-Mail an: abas@baua.bund.de.

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