Versorgung mit In-vitro-Diagnostika

IVDR: EU-Kommission für längere Übergangsfristen bei HIV-, Schwangerschafts- und anderen Tests

Die EU-Kommission hat Parlament und Rat Empfehlungen zu Fristverlängerungen bei der In-vitro-Diagnostika-Marktzertifizierung nach der neuen Verordnung unterbreitet. Ziel ist die Engpassvermeidung.

Veröffentlicht:

Brüssel. Um absehbare Engpässe bei der Versorgung des europäischen Marktes mit HIV-, COVID-19- oder Schwangerschaftstests sowie anderen In-vitro-Diagnostika (IvD) zu vermeiden, hat die EU-Kommission dem Parlament und Rat am Dienstag nach eigenen Angaben Empfehlungen unterbreitet, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der IVD-Verordnung (IVDR) unter bestimmten Bedingungen zu geben.

Schätzungen zufolge werden etwa 70 Prozent der klinischen Entscheidungen via IvD getroffen. Die Kommission schlage auch, heißt es weiter, Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Medizinproduktesektor vor, unter anderem durch die Beschleunigung der Einführung einiger Elemente der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED).

Diese Datenbank soll die nationalen Lösungen der EU-Mitgliedstaaten ablösen. So sollen die bisher auf einzelstaatlicher Ebene erhobenen Daten zentral zusammengeführt werden.

Übergangsfristen abhängig von Risikoklassifizierung

Parallel zur Bekämpfung von Produktengpässen im Zuge der strengeren Marktanforderungen durch die novellierte Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation/MDR) widmet sich die Kommission nun der zweiten großen Baustelle – jenen Medizinprodukten, die unter die IVDR fallen.

Die seit Mai 2022 geltende Verordnung zielt, so die Brüsseler Intention, darauf ab, den EU-Rahmen für diese Produkte zu modernisieren und zu verbessern, um ihre Sicherheit für Patienten zu gewährleisten. Aus den verfügbaren Daten gehe jedoch hervor, dass eine beträchtliche Zahl von derzeit auf dem Markt befindlichen IvD den neuen Vorschriften noch nicht entspricht und auch nicht durch neue Produkte ersetzt wurde.

Besonders kritisch sei die Situation bei IvD mit hohem Risiko. Bei diesen „Klasse-D-Produkten“ handelt es sich um Lösungen, die beispielsweise zur Untersuchung von Infektionen in Blut- und Organspenden eingesetzt werden. Nach den derzeitigen Bestimmungen würden diese Vorschriften ab dem 26. Mai 2025 für Klasse D-Produkte bzw. ab dem 26. Mai 2027 für IvD mit geringerem Risiko gelten.

Die den Unternehmen eingeräumte zusätzliche Zeit hänge von der Art des Produktes ab. Klasse-D-Produkte hätten einen Übergangszeitraum bis Dezember 2027, Produkte mit hohem individuellen und/oder mittlerem Risiko für die öffentliche Gesundheit wie Krebstests (Klasse C) hätten einen Übergangszeitraum bis Dezember 2028 und Produkte mit geringerem Risiko (Klasse B wie Schwangerschaftstests und sterile Produkte der Klasse A wie Blutentnahmeröhren) hätten eine Übergangsfrist bis Dezember 2029. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kognitive Funktionen bei Gewichtsabnahme

Adipositas: Gewichtsverlust könnte das Gehirn verjüngen

Lesetipps
Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“