H1N1

Impfschaden als Arbeitsunfall bewertet

Ein Landessozialgericht sieht im Falle einer Kinderkrankenschwester den Impfschaden nach einer Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall an. Die Impfung stand im beruflichen Zusammenhang. Nun muss die Unfallkasse zahlen.

Von Frank Leth und Martin WortmannMartin Wortmann Veröffentlicht:
Schweinegrippe-Impfung: Vor allem das Personal in Kliniken wurde 2009 angehalten, sich gegen die neue Grippe impfen zu lassen.

Schweinegrippe-Impfung: Vor allem das Personal in Kliniken wurde 2009 angehalten, sich gegen die neue Grippe impfen zu lassen.

© Adam Gregor / fotolia.com

MAINZ. Führt eine Schweinegrippe-Impfung bei einem Mitarbeiter zu einem Gesundheitsschaden, kann dies als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Es gab damit einer Kinderkrankenschwester recht.

Die Schwester arbeitete in der Kinderklinik der Universität Mainz. 2009 ließ sie sich gegen H1N1 impfen.

Die Impfung war vom Arbeitgeber und der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) für Krankenhauspersonal "dringend empfohlen".

Impfung folgte Schwerbehinderung

Doch die Schutzimpfung hatte offenbar gesundheitliche Folgen. Kurze Zeit danach schwoll nicht nur der Arm an, sondern auch eine Herzbeutelinfektion sowie neurologische Schäden traten auf.

Seit Juli 2010 bezieht die Kinderkrankenschwester eine volle Erwerbsminderungsrente. Sie ist zudem mittlerweile als Schwerbehinderte anerkannt.

Die Unfallkasse wollte die Impfung jedoch nicht als Arbeitsunfall einstufen. Die Schweinegrippeimpfung sei mit einer normalen Grippeschutzimpfung vergleichbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fehle aber bei allgemeinen Impfungen der für einen Arbeitsunfall notwendige berufliche Zusammenhang.

Empfehlung ausschlaggebend

Das LSG folgte dem nicht. Es liege ein Arbeitsunfall vor. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die STIKO habe die Schweinegrippe-Impfung für Klinikpersonal dringend empfohlen.

Damit sei ein ausreichender beruflicher Bezug gegeben.

Damit habe man auf eine drohende Pandemie reagieren wollen. Die Impfung des Klinikpersonals solle zudem gewährleisten, dass die Klinikversorgung aufrechterhalten bleibt.

Da Kinder von der Schweinegrippe besonders betroffen sind, sei gerade bei Kinderkrankenschwestern eine Impfung angebracht, teilte das LSG zur Begründung auf Anfrage mit.

Im Oktober 2009 startete in fast allen Bundesländern die H1N1-Impfung. Zunächst fokussierte sie Klinikpersonal, Feuerwehr und Polizei.

Az.: L 2 U 99/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Patientenrechte: Die Krux mit der Beweislastverteilung

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?