Krebsmedikamente

Importhändler Lunapharm unterliegt auch in zweiter Instanz

Die Erlaubnis, Arzneimittel herzustellen oder Großhandel damit zu betreiben, bleibt für das Unternehmen Lunapharm entzogen. Im Eilverfahren hat das OVG Berlin-Brandenburg das Verbot bestätigt.

Veröffentlicht:

Berlin. Das durch einen Skandal um Krebsmedikamente bekannt gewordene Brandenburger Importunternehmen „Lunapharm“ darf weiterhin keine Arzneimittel mehr herstellen oder mit ihnen handeln. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag im Eilverfahren.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg hatte die der Firma erteilte Herstellererlaubniss für ihre Betriebsstätte in Brandenburg und für den Großhandel mit Arzneimitteln mit sofortiger Wirkung widerrufen, da die Geschäftsführerin aus Sicht des Amtes nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit verfüge.

Lieferant nicht zum Großhandel berechtigt?

Das Unternehmen habe mehrere Jahre lang Arzneimittel in nennenswertem Umfang von einer griechischen Apotheke bezogen, die nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei, was „Lunapharm“ gewusst habe oder hätte erkennen können, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Ferner habe die Firma trotz verschiedener Warnungen der zuständigen Behörden mit einem Arzneimittel gegen Brustkrebs in italienischer Aufmachung gehandelt, obwohl ein legaler Bezug dieses Medikaments aus Italien nicht möglich gewesen sei. Desweiteren habe das Unternehmen Arzneimittel vorgeblich von einem zypriotischen Unternehmen bezogen, hierbei jedoch die tatsächlichen Vertriebswege verschleiert.

„Bei summarischer Prüfung“ Vorwürfe bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht sah die erhobenen Vorwürfe gegen die Antragstellerin bei summarischer Prüfung als bestätigt an. Es sei nicht auszuschließen, dass die Antragstellerin ihre Aktivitäten in vergleichbarem Umfang und mit ähnlichen Kooperationspartnern fortsetze.

Deshalb überwiege im Rahmen einer Folgenabwägung im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angegriffenen Bescheide gegenüber dem privaten wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin an einer Aussetzung der Vollziehung. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. (lass)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Neue Follow-up-Daten zur Geneditierungstherapie Exa-cel

© Springer Medizin Verlag

Neue Follow-up-Daten zur Geneditierungstherapie Exa-cel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus