Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesgerichtshof

In einer Klinik muss man übernachten können

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Wer sein medizinisches Angebot unter dem Titel „Praxisklinik“ bewerben will, muss Patienten auch stationär aufnehmen können. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm gegen einen Zahnarzt (I-4 U 161/17). Eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen wies der Bundesgerichtshof jetzt zurück, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Verbraucher erwarteten von einer „Klinik“ eine Aufnahme über Nacht, befand das OLG Hamm. Der Zahnarzt meinte, Verbraucher erwarteten in einer „Klinik“ lediglich operative Eingriffe, was auf seine Praxis zutreffe. Ursprünglich geklagt hatte in der Sache die Wettbewerbszentrale. Verbraucher würden mit „Praxisklinik“ häufig über die Ausstattung einer Praxis getäuscht und Mitbewerber benachteiligt. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nichtinfektiösen Durchfall erkennen

Das sind die Warnzeichen für chronische Diarrhö

Lesetipps
Ärztin mit Patientem

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram