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Internisten wegen Kopftuchverbot angeklagt

DORTMUND (ava). Eine muslimische Arzthelferin hat zwei Dortmunder Ärzte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf 1200 Euro Schadenersatz verklagt. Jetzt befasste sich das Dortmunder Arbeitsgericht mit der Klage.

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Zwei Dortmunder Internisten hatten Medienberichten zufolge einer 27-jährigen Arzthelferin gekündigt, weil sie während der Arbeit plötzlich ein Kopftuch tragen wollte. Die Frau, so ein Bericht der "Dattlener Morgenpost", war vor neun Jahren als Praktikantin zum Team der internistischen Gemeinschaftspraxis gestoßen, absolvierte dort eine Ausbildung und wurde übernommen.

In der ganzen Zeit hatte sie ihr Kopftuch immer nur in ihrer Freizeit getragen. Vor einigen Monaten beschloss sie, das Kopftuch auch während der Arbeit zu tragen. Ihre Arbeitgeber reagierten mit Kündigung und sofortiger Freistellung. Nach Zeitungsangaben sagte der Anwalt der Ärzte vor dem Dortmunder Arbeitsgericht, dass man mit einem Kopftuch kein ausreichendes Vertrauen zu Patienten aufbauen könne. Da keine gütliche Einigung zustande kam, wird es Mitte April zum Kammertermin kommen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt darauf, Benachteiligungen für Arbeitnehmer zu verhindern oder zu beseitigen, die aufgrund Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung auftreten könnten.

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