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Krankenhäuser

Jährliche Berichte zur Qualität

Der GBA hat das Maß für die Qualität der Krankenhäuser verfeinert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen künftig jährlich anstatt wie bisher im Zweijahresturnus erscheinen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Größere Kliniken und Klinikverbünde müssen demnach Berichte auch für jeden Standort vorlegen. Viele Häuser praktizieren dies bereits heute.

Der GBA hat gleichzeitig die Zahl der zu veröffentlichenden Indikatoren von 182 auf 189 erhöht. Zudem müssen die Krankenhäuser in den Berichten genauer als bislang aufschlüsseln, wie viel Hygienefachkräfte sie beschäftigen und wie viel Personal je Fachabteilung sie vorhalten.

Die Berichte müssen nicht mehr als PDF-Dateien vorgelegt werden. Es reiche, wenn die Kliniken die Daten an den GKV-Spitzenverband übermittele. Der stelle sie dann Bewertungsportalen zur Verfügung, die die Daten auch für Außenstehende verständlich aufbereiteten.

"Das ist ein erheblicher Beitrag zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen," sagte das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck. (af)

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