Arztbewertung
Jameda lässt Maklerseiten abschalten
MÜNCHEN. Das Münchner Unternehmen jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, hat auf juristischem Wege – einer Abmahnung sowie einer einstweiligen Verfügung – die Websites zweier Anbieter gekaufter Arztbewertungen abschalten lassen. Konkret bewarben und verkauften demnach die Anbieter „jameda-experten.de“ und „deinebewertung.net“ Ärzten unlautere Bewertungen explizit für jameda.
Die Abgabe von Bewertungen auf jameda gegen eine geldwerte Gegenleistung ist, betont der Anbieter, laut seinen Nutzungsrichtlinien strikt untersagt. Vielmehr würden diese Bewertungen von einem technischen Prüfalgorithmus umgehend herausgefiltert und nicht veröffentlicht. (maw)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


