Qualitätssicherung

KBV lässt Praxischefs bis Juni in puncto Geräteprüfungen in Ruhe

Angesichts der Coronavirus-Pandemie können die Kassenärztlichen Vereinigungen viele Qualitätssicherungs-Maßnahmen vorübergehend aussetzen oder von den Bundesvorgaben abweichen.

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Berlin. Da nicht wenige Haus- und Facharztpraxen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie am Anschlag arbeiten, um die medizinische Versorgung zu gewährleisten, lockert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zügel in puncto Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS). Die Praxisteams dürfen demnach laut KBV entsprechende QS-Maßnahmen vorübergehend aussetzen oder bei der Umsetzung von den Bundesvorgaben abweichen. Darauf habe sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband verständigt, heißt es.

„Damit sollen in erster Linie die Praxen entlastet werden. Zudem können aufgrund der besonderen Versorgungssituation bestimmte Qualitätsvorgaben derzeit nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für Prüfungen, an denen in der Regel mehrere Personen teilnehmen“, verdeutlicht die KBV.

Übergangsregelung bis Ende Juni

Die Übergangsregelung gelte bis 30. Juni. Sie betreffe neben Stichprobenprüfungen und Mindestmengen beispielsweise Fallsammlungs-, Präparate- oder Geräteprüfungen. Auch Fortbildungsmaßnahmen für Vertragsärzte und ihre Praxismitarbeiter, die für bestimmte Leistungen vorgeschrieben sind, fielen darunter.

Laut Qualitätsbericht 2019 verfügten die Vertragsärzte im Berichtsjahr 2018 über 288   . 511 Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen wie Psychotherapie, bestimmte medizintechnische Leistungen oder Speziallabor. Für den Qualitätsbericht ließen die KVen 13   . 688 arztbezogene Stichproben- und Dokumentationsprüfungen vornehmen. (maw)

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