GEMA

KBV rät Praxen Verträge zu kündigen

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BERLIN. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst kürzlich mit einem Urteil Ärzte und Zahnärzte von den lästigen GEMA-Gebühren befreit (Az.: BGH I ZR 14/14).

Wenn Praxen im Wartezimmer einen Radiosender laufen lassen, sei das keine gebührenpflichtige "öffentliche Wiedergabe", so der BGH.

Praxisinhaber, die bereits eine vertragliche Vereinbarung mit der GEMA abgeschlossen haben, könnten diese daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, stellt nun die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klar.

Ärzte, die sich neu niederlassen, sollten erst gar keinen Lizenzvertrag abschließen und Zahlungsaufforderungen mit Verweis auf die Rechtslage nicht nachkommen, so die KBV. (reh)

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