Gesetzentwurf zu Vor-Ort-Apotheken

KBV will Apotheker an die kurze Kette legen

Die KBV ist zwar gewillt, Apotheker bei der medizinischen Versorgung stärker einzubinden. Die im Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken abgesteckten Rahmenbedingungen missbilligt sie aber.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Vertragsärzte sehen die Apotheke vor Ort mit Blick auf ihre Patienten am liebsten nur als freundliche Rezepteinlösestelle.

Vertragsärzte sehen die Apotheke vor Ort mit Blick auf ihre Patienten am liebsten nur als freundliche Rezepteinlösestelle.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) traut Apothekern eine bedeutendere Rolle bei der medizinischen Versorgung zu. So sieht der Referentenentwurf seines Ministeriums zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken die Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen vor. Darunter subsumiert werden unter anderem Medikationsanalyse und -management, die Betreuung besonderer Patientengruppen sowie die Erfassung definierter Gesundheitsparameter.

Finanziert werden soll dies über einen zusätzlichen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Letzteres lehnt die KBV in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf ab. Es werde der Finanzierung einer Doppelstruktur der Weg geebnet, deren Nutzen für die Qualität der Arzneimitteltherapie der Versicherten nicht gegeben sei.

„Die Vertragsärzte sind schon zum Einbinden der Apotheker in ihr Versorgungswirken bereit – aber nur „im Rahmen von zwischen Ärzten und Apothekern abgestimmten strukturierten Betreuungsprozessen mit klaren Aufgabenteilungen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Modellvorhaben ARMIN in Sachsen und Thüringen“, erläutert KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl.

Keine Medikationsanalyse ohne ärztliche Expertise

Denn: „Die Mehrzahl der Aufgaben im Rahmen der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements setzt ärztliche Expertise sowie ärztliche Kenntnisse voraus, über die der Apotheker nicht verfügt. Dem Apotheker liegen keine oder nur rudimentäre Informationen zu den Vor- und Begleiterkrankungen des Versicherten vor. Auch hat er keine Kenntnis über klinische oder laborchemische Befunde, die der jeweiligen Indikationsstellung und Auswahl des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe zugrunde liegen“, heißt es in der Stellungnahme.

Auf Ablehnung stößt auch das Vorhaben, Ärzten das Ausstellen von „Wiederholungsrezepten“ zu erlauben, mit denen sich chronisch-kranke Patienten das Rezept bis zu vier Mal in der Apotheke bedienen lassen könnten – ohne zwischendurch den Arzt zu sehen. Die KBV lehnt das aus Gründen der Patientensicherheit – weder Patient noch Apotheker könnten die aktuelle medizinische Lage des Patienten einschätzen – ab.

Aus Gründen des „Qualitätsniveaus von Impfleistungen“ lehnt die KBV außerdem im Referentenentwurf vorgesehene Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung durch Apotheker ab.

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