Mindestpreisniveau für Restleistungen wird angestrebt
KV Brandenburg stellt Honorarverteilung auf Entbudgetierung um
Mit einem neuen Honorarfonds reagiert die KV Brandenburg auf die Entbudgetierung für die Hausärzte. Aus ihm sollen die übrigen immer noch gedeckelten Leistungen bezahlt werden. Die Psychosomatik kommt unter besondere Beobachtung.
Veröffentlicht:Berlin. Vor der ab Oktober in Kraft tretenden Entbudgetierung für die Hausärzte hat auch die KV Brandenburg ihren Honorarverteilungsmaßstab angepasst. Auf die Psychosomatik will sie in Zukunft besonders ein Auge werfen.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich wird die Entbudgetierung finanziell nicht alles auf den Kopf stellen. Die Entdeckelung des Honorartopfs falle in Brandenburg weniger ins Gewicht als anderswo, weil die Regelleistungsvolumen für Hausärzte bereits 2020 abgeschafft wurden, sagt die KV.
Für die Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die Hausbesuche gab es schon eine Mindestvergütungsquote von 95 Prozent. Sie wird nun mit der Entbudgetierung auf 100 Prozent steigen.
Hoffnung auf ein wenig Berechenbarkeit
Für die übrigen hausärztlichen Leistungen im Morbiditätsbedingten Gesamtvergütungsvolumen (MGV) wird ein neuer Honorarfonds eingerichtet. „Ziel ist, ein Mindestpreisniveau zu sichern“, teilt die KV mit.
Vertragsärztliche Abrechnung
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Konkret: Für Ultraschall- und schmerztherapeutische Leistungen ist eine feste Quote von 90 Prozent vorgesehen. Bei den psychosomatischen Leistungen kann es dagegen – im Fall einer Mengenausweitung – zu zusätzlichen Quotenregelungen kommen. „Dieser Bereich gilt als besonders fragil und wird deshalb fortlaufend beobachtet“, so die KV.
Für die restlichen MGV-Leistungen hofft die Kassenärztliche Vereinigung, dass das Preisniveau nicht unter 80 Prozent des Orientierungswertes absinkt. (juk)