KV Sachsen-Anhalt will ab Juli nach AKR abrechnen

MAGDEBURG/BERLIN (mn). Ab 1. Juli soll in Sachsen-Anhalt mit den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) abgerechnet werden. Dazu haben der Vorstand und die Vertreterversammlung der KV Sachen-Anhalt alle Vertragsärzte aufgerufen.

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Kodierrichtlinien im Blick: Noch ist es offen, ob Ärzte ab Juli 2011 oder erst ab 2012 die AKR anwenden müssen.

Kodierrichtlinien im Blick: Noch ist es offen, ob Ärzte ab Juli 2011 oder erst ab 2012 die AKR anwenden müssen.

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Sachsen-Anhalts KV-Chef Dr. Burkhard John spricht sich für eine schnelle Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien aus, da sich mit ihnen nachweisen lasse, dass die Vergütung zwingend an die Morbidität geknüpft werden müsse.

Der Grund dafür ist, dass es in Zukunft in Sachsen-Anhalt zu einer höheren Morbidität bei den Versicherten kommen wird, da mit weiterer Abwanderung und hoher Überalterung zu rechnen ist.

Dies bedeutet für Ärzte dann auf der einen Seite mehr Arbeit und auf der anderen Seite weniger Patienten, was zu einer Schieflage bei der Honorierung führen wird.

Gleichzeit hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Kassen aufgefordert eine Vereinbarung zur Verlängerung der Einführungsphase zu unterzeichnen. Zudem arbeitet die KBV zurzeit an einem Konzept zur "Stichprobenlösung", wie sie in einem Informationsschreiben an die niedergelassenen Vertragsärzte berichtet.

Die Vertreterversammlung (VV) hatte gefordert, dass nur ausgewählte Arztpraxen in Zukunft die AKR verbindlich anwenden sollen .

Jedoch weist die KBV nochmals darauf hin, dass es für die Umsetzung des Beschlusses der VV der Zustimmung der Kassen und gegebenenfalls eine Gesetzesänderung bedarf. Zudem kündigt die KBV an, dass die Anwendung der AKR noch weiter vereinfacht werden soll.

Lesen Sie dazu auch: KV Sachsen-Anhalt will ab Juli nach AKR abrechnen AKR: Sachsen-Anhalt ist für Einführung im Juli Welche Änderungen bringen die Kodierrichtlinien?

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: AKR: Kampf um Honorare?

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