HVM in Westfalen-Lippe

KV und Kassen garantieren 90 Prozent des Vorjahreshonorars

In Westfalen-Lippe steht der Schutzschirm für die Vertragsärzte. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben vereinbart, dass die Honorare 90 Prozent des Vorjahresniveaus nicht unterschreiten werden.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Der Schutzschirm für die Vertragsärzte in Westfalen-Lippe ist aufgespannt. 90 Prozent des Vorjahreshonorars werden garantiert.

Der Schutzschirm für die Vertragsärzte in Westfalen-Lippe ist aufgespannt. 90 Prozent des Vorjahreshonorars werden garantiert.

© 4th Life Photography / stock.adobe.com

Dortmund. Die KVWL kann ihren Mitgliedern sowohl bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch bei den extrabudgetären Leistungen 90 Prozent des im Vorjahresquartal erzielten Honorarvolumens auszahlen. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, welche Rückgänge bei Patientenzahlen und Einnahmen die Praxen durch die Corona-Pandemie zu verzeichnen haben.

Die Vertreterversammlung hat der Vereinbarung mit den Kassen und der entsprechenden Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs am Freitagnachmittag zugestimmt.

Spelmeyer: „Umfassende Garantie“

Das biete den Kolleginnen und Kollegen Sicherheit, sagt der KVWL-Vorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer. „Diese umfassende Garantie so früh wie möglich geben zu können, war das wichtigste Anliegen des Vorstands.“ Er begrüßt, dass auch für die Leistungen im DMP, in Diabetes-Schwerpunktpraxen und in der Palliativversorgung entsprechende Regelungen gefunden wurden.

Von den Zahlungen aus dem Schutzschirm werden die Leistungen abgezogen, die Ärzte bereits erhalten haben, beispielsweise Kurzarbeitergeld sowie Bundes- oder Landeszuschüsse. Die KVWL wird den Praxen dieselben Abschlagszahlungen überweisen wie im Vorjahr. „Die Restzahlung wird dann geringer ausfallen“, sagt Spelmeyer.

Auch selbst beschaffte Schutzkleidung wird bezahlt

Für die Anschaffung von Schutzkleidung, die Ausstattung der Corona-Behandlungszentren und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie hat die KVWL knapp 15 Millionen Euro ausgegeben. „Diese Kosten werden weitestgehend von den Krankenkassen übernommen“, freut sich der KVWL-Chef.

Und auch die Ärzte, die sich auf eigene Initiative Schutzkleidung besorgt haben, gehen nicht leer aus. Sie können bei der KVWL die entsprechenden Rechnungen aus den Monaten März und April einreichen und bekommen die Kosten dann zulasten der GKV erstattet. Für FFP-2-Masken und andere Gegenstände sind allerdings Höchstgrenzen vereinbart worden. „Für einige Kollegen, die ihre Sachen besonders teuer gekauft haben, bleibt unter Umständen ein Eigenanteil übrig.“

In den Gesprächen habe sich das partnerschaftliche Verhältnis zwischen KV und Krankenkassen in Westfalen-Lippe bewährt, findet Spelmeyer. Bei aller möglichen Kritik am Kollektivvertragssystem: „Das System hat bewiesen, wie stark es ist.“

Kassen loben „pragmatische Gespräche“

Auch die Krankenkassen begrüßen die Einigung. Es sei richtig, mit dem Schutzschirm außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Ersatzkassenverbands vdek in Nordrhein-Westfalen. „Finanzielle Absicherung und Aufrechterhaltung der Versorgung waren das Gebot der Stunde.“ Ruiss lobt die „pragmatischen und lösungsorientierten Gespräche“, die zu sachgerechten Ergebnissen geführt hätten.

Nach ihrem Einsatz im Kampf gegen die Pandemie müssten sich Ärzte und Psychotherapeuten darauf verlassen können, dass ihnen finanziell geholfen wird, betont Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest. „Der Rückgang von Patientenzahlen darf sich nicht ungebremst in der Vergütung widerspiegeln.“ Der Schutzschirm würdige die engagierte Arbeit der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie der Psychotherapeuten, erhalte ihre Liquidität und sichere damit gleichzeitig die gute Patientenversorgung, so Ackermann.

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