Sexuelle Vielfalt

Kabinett beschließt Aktionsplan zum Schutz queerer Menschen

Die Ampel will ein Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Ohne Zustimmung aus der Unionsfraktion wird das nicht möglich sein.

Veröffentlicht:
Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), Queer-Beauftragter der Bundesregierung, stellt den ersten Aktionsplan der Bundesregierung «Queer leben» für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vor.

Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), Queer-Beauftragter der Bundesregierung, stellt den ersten Aktionsplan der Bundesregierung «Queer leben» für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vor.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung künftig die Rechte queerer Menschen stärken. Dazu hat das Bundeskabinett am Freitag einen bundesweiten Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ beschlossen. Das Paket sieht nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Hebestreit Vorhaben in sechs Handlungsfeldern vor - unter anderem gehe es um eine bessere rechtliche Anerkennung, mehr Teilhabe und bessere Beratungsstrukturen für diese Gruppe.

„Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können“, erklärte Hebestreit. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen möglich ist, sehe sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung zu sorgen, betonte er. Dazu plant die Bundesregierung, unter anderem das Diskriminierungsverbot aufgrund „sexueller Identität“ ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Außerdem soll das Abstammungs- und Familienrecht so modernisiert werden, dass vielfältige Familienkonstellationen – sogenannte Regenbogenfamilien - gestärkt werden. Teil der Maßnahmen sei auch das seit längerem angekündigte Vorhaben, das bisherige Transsexuellengesetz durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, so Hebestreit. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll erreicht werden, dass jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können soll.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, sprach am Freitag von einem „historischen Tag“. Es sei das erste Mal in der Geschichte der Bundesregierung, dass ein Plan dieser Art verabschiedet worden sei. Der Großteil der Maßnahmen solle noch in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden, kündigte er an.

Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise solche, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. (dpa)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert