Behandlungsfehler

Kein Alarmknopf im Kreißsaal? Kann teuer werden

Eine im Kreißsaal mit ihrem Baby allein gelassene Mutter muss Alarm schlagen können: Kliniken, die das versäumen, begehen einen Behandlungsfehler, so das Urteil eines Oberlandesgerichts.

Veröffentlicht:
Zum ersten Mal allein mit dem Kind zwecks Bonding: Da muss ein Alarmknopf in der Nähe sein, so das OLG Celle. (Symbolbild mit Fotomodell)

Zum ersten Mal allein mit dem Kind zwecks Bonding: Da muss ein Alarmknopf in der Nähe sein, so das OLG Celle. (Symbolbild mit Fotomodell)

© GordonGrand / stock.adobe.com

Celle. Sollen eine Mutter und ihr eben erst entbundenes Baby im Kreißsaal erst einmal alleine und in Ruhe gelassen werden, muss für Notfälle eine Klingel in Reichweite sein. Ohne solch eine Alarmierungsmöglichkeit liegt bei einem eintretenden Gesundheitsschaden ein grober Behandlungsfehler vor, für den das Krankenhaus und die Hebamme haften müssen. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Celle.

Im konkreten Fall hatte eine Mutter ohne Komplikationen ein Kind zur Welt gebracht. Die Hebamme gab der Frau die Gelegenheit, im Kreißsaal mit ihrem Baby erst einmal allein zu sein. Bei diesem sogenannten „Bonding“ soll direkt nach der Geburt eine besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind aufgebaut werden.

Als die Mutter kurze Zeit später allerdings ihr Baby als „viel zu ruhig“ empfand und dieses sich in seinem Bettchen nicht regte, wollte sie nach der Hebamme klingeln. Wegen der Geburt konnte sie selbst nicht aufstehen. Doch am Bett gab es keine Klingel, sodass die Hebamme erst 15 Minuten später nach dem Baby sah. Zu diesem Zeitpunkt litt das Kind unter einer Atemdepression, einem „Fast-Kindstod“. Dabei ist die Frequenz der Atemzüge deutlich vermindert. Das Baby erlitt infolge des Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung.

Forderung über 300.000 Euro

Für ihr heute achtjähriges Kind verlangten die Eltern von Klinik und Hebamme deswegen 300 .000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung für angefallene Versorgungskosten. Sowohl das Landgericht Hannover als auch das OLG urteilten, dass der Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld dem Grunde nach bestehen. Eine Mutter müsse in der Phase der zweiten Lebensstunde des Babys die Möglichkeit haben, eine Hebamme alarmieren zu können, ohne selbst das Bett verlassen zu müssen. Aufzustehen sei ihr in dieser Phase regelmäßig nicht möglich.

Hier habe eine erreichbare Klingel jedoch gefehlt, rügte das OLG. Dies stelle einen groben Behandlungsfehler dar. Auch wenn nicht mit letzter Sicherheit festzustellen sei, ob eine frühere Alarmierung die Hirnschädigung hätte verhindern können oder diese geringer ausgefallen wäre, müssten Krankenhaus und Hebamme haften.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Revision nicht zugelassen wurde, haben die Beklagten beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. (fl/mwo)

Oberlandesgericht Celle, Az.: 1 U 32/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Kommentare
Dr. Ulf Winkler 29.11.202107:58 Uhr

Was ist denn das für eine Überschrift?
Bei einer korrekten Behandlung will man dem Patienten helfen und ihn vor Schaden bewahren, nicht Geldstrafen vermeiden.
Hier wurde durch organisatorische Mängel einem Neugeborenen ein vermeidbarer Schaden zugefügt.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Praxisabgeber und -käufer schütteln sich die Hand

© Ocskay Mark / stockadobe.com

Vertragsgestaltung

Praxisverkauf: So vermeiden Sie beim Earn Out Steuernachzahlungen