Kurzarbeit

Kein Geld für Praxisteam bei kranker Chefin

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt ein "von außen auf den Betrieb einwirkendes Ereignis" voraus. Das ist laut BSG bei Erkrankung des Praxisinhabers nicht der Fall.

Veröffentlicht:

KASSEL. Wird ein Arzt für mehrere Wochen krank, dann kann er für sein Praxisteam kein Kurzarbeitergeld beanspruchen.

Die Krankheit sei kein von außen einwirkendes Ereignis, wie es Voraussetzung für das Kurzarbeitergeld ist, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG).

Es wies damit eine praktische Ärztin ab. Sie führt eine privatärztliche, vor allem auf Naturheilverfahren ausgerichtete Praxis im Rheinland.

Ende Mai 2009 zeigte sie der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsreduzierung für knapp einen Monat an. Zur Begründung nannte die Praxisinhaberin eine akute Krebs-Erkrankung.

Die Bundesagentur jedoch lehnte die Zahlung von Kurzarbeitergeld an die Praxis-Mitarbeiterinnen ab. Die Klage der Ärztin blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg.

Laut Gesetz setzt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld einen "erheblichen Arbeitsausfall" voraus. Dieser muss vorübergehend und unvermeidbar sein. Zudem muss der Arbeitsausfall "auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis" beruhen.

Das BSG bekräftigte nun, dass dies ein "von außen auf den Betrieb einwirkendes Ereignis" sein muss. Das treffe bei einer Erkrankung der Chefin aber nicht zu.

Die Krebserkrankung sei vielmehr "ein der selbstständigen freiberuflichen Betätigung von Anfang an innewohnendes Risiko, also ein innerbetriebliches Ereignis". (mwo)

Az.: B 11 AL 3/14 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung