Hysterektomie

Kein Schadenersatz für Infektion

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KÖLN. Begehen Ärzte bei der Entfernung einer Gebärmutter weder einen Aufklärungs- noch einen Behandlungsfehler, kann das Krankenhaus nicht haftbar gemacht werden, wenn die Patientin nach dem Eingriff eine Infektion erleidet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Eine 40-jährige Patientin war mit der Diagnose "Senkung der Genitalorgane mit minimaler Stressharninkontinenz von Grad I" in die Klinik überwiesen worden. Bei einer Operation wurde die Gebärmutter abdominal unter Belassung der Adnexe entfernt.

Kurz nach der Entlassung mussten wegen einer Infektion mit E. coli-Bakterien ein Eierstock und ein Eileiter entfernt werden. Eine Reihe weiterer Operationen war notwendig.

Die Frau verklagte das Krankenhaus unter anderem auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 30.000 Euro. Sie warf den behandelnden Ärzten vor, der erste Eingriff sei behandlungsfehlerhaft und ohne ausreichende Aufklärung erfolgt.

Weder das Landgericht noch das OLG folgten der Argumentation der Patientin. Die OLG-Richter konnten nach Anhörung eines Sachverständigen weder Behandlungs- noch Aufklärungsfehler erkennen.

Die Entfernung der Gebärmutter sei indiziert gewesen, echte und damit aufklärungsbedürftige Behandlungsalternativen hätten nicht bestanden. Auch in der Nachsorge hat es nach Einschätzung des OLG keine Mängel gegeben.

Für die von der Patientin vermutete Verletzung des Dick- oder Dünndarmes als Grund für die postoperativ eingetretene Entzündung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (iss)

Az.: 3 U 109/11

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