Keine GEMA-Gebühren mehr für Praxis-Musik?

LUXEMBURG (mwo). Die GEMA kann künftig wohl keine Gebühren für Musik im Wartezimmer mehr verlangen.

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Im Wartezimmer sitze nur eine kleine und begrenzte Zahl von Menschen. Das Abspielen von CDs oder eines Radioprogramms sei daher keine "öffentliche Wiedergabe", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Zudem diene die Musik nicht zu "Erwerbszwecken", weil die Patienten wohl kaum wegen der Musik eine Arztpraxis aufsuchten. Konkret gab der EuGH einem Zahnarzt in Turin im Streit mit dem italienischen Urheber-Verband SCF recht.

In Deutschland verlangt die Gema von Ärzten bislang zwischen 80 und 200 Euro pro Jahr.

Az.: C-135/10

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Jan Willkomm 30.03.201216:41 Uhr

GEMA-Gebühren

Hier finden Sie eine ausführliche rechtliche Einschätzung zum Thema:

http://blog.lex-medicorum.de/2012/03/30/gema-gebuehren-praxis/

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht
LEX MEDICORUM . Kanzlei für Medizinrecht

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