Keine Kündigung trotz Fälschung

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN (dpa). Die Unterschrift seines Chefs zu fälschen, rechtfertigt nicht immer eine Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Um sich als Organisationsleiter bei einem Giroverband zu bewerben, hatte sich ein Sparkassen-Teamleiter sein Arbeitszeugnis selbst geschrieben. Auf einem Blanko-Formular ergänzte er den Text und kopierte die Unterschrift des Geschäftsführers darunter. Als seinen Vorgesetzten das Zeugnis zugespielt wurde, kündigten sie dem Mann fristlos.

Der Klage des Gefeuerten gegen die Sparkasse wurde nun stattgegeben, der Arbeitnehmer muss weiter beschäftigt werden. Laut Urteil ist der Vorfall zwar als "außerdienstliches Fehlverhalten" zu werten, habe aber keinerlei Einfluss auf die Arbeitsleistung des Teamleiters oder die "betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter". Er dürfe somit nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, auch wenn es sich möglicherweise um eine Straftat gehandelt habe.

Az.: 7 Ca 263/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Lesetipps
Es dreht sich.

© visualpower / stock.adobe.com

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick