Bundesfinanzhof

Keine Spendenquittung für Corona-Geschwurbel

Nur weil intellektueller Unsinn unter dem Deckmantel einer Vereinsgründung verbreitet wird, ist die dergestalt sich betätigende Meinungsfreiheit noch lange kein Beispiel für – steuerbefreite – Gemeinnützigkeit.

Veröffentlicht:
Der Bundesfinanzhof in München

Ist nicht bereit, alles und jedes unter dem Vorwand des eingetragenen Vereins als gemeinnützig durchzuwinken: der Bundesfinanzhof in München.

© Marc Müller / dpa / picture alliance

München. Wenn sich ein Verein im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht beruft, ist er nicht gemeinnützig. Darin besteht kein Beitrag zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, wie der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Damit unterlag ein Verein aus Bayern, den unter anderem Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen im Zuge der Corona-Pandemie gegründet hatten. Er darf nun bis auf weiteres keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Laut seiner Satzung verfolgt der Verein die grundsätzlich als gemeinnützig anerkannten Zwecke der „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege“ sowie der „allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens“. Auf seinen Internetseiten stellte er die Wirksamkeit von Masken infrage und forderte ein Ende der Corona-Beschränkungen.

Fremde Mächte

Doch ein Beitrag ging darüber hinaus: Zumindest vorübergehend war auf der Vereinshomepage auch ein Verweis auf das im Grundgesetz verankerte „Recht zum Widerstand“ zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung zu lesen. Die Vorschrift lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Zudem behauptete der Verein, die führenden Politiker seien „von anderen Mächten“ abhängig und forderte einen Untersuchungsausschuss.

Das Finanzamt hob daraufhin die Gemeinnützigkeit auf – zu Recht, wie nun der BFH entschied. Zwar stünden politische Meinungsäußerungen der Gemeinnützigkeit nicht generell entgegen. Dabei dürften diese Meinungen auch denen der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern widersprechen. Sie müssten aber von den Satzungszielen gedeckt sein.

Kein Beitrag zur Demokratie-Förderung

Dies sei hier nicht mehr der Fall gewesen. Der Hinweis auf das „Widerstandsrecht“ und die Behauptung einer Abhängigkeit von Politikern von anderen Mächten gingen über die Satzungsziele hinaus. Ein Beitrag zur Förderung des Gesundheitswesens liege darin nicht.

Auch einen Beitrag zur Förderung des demokratischen Staatswesens konnten die obersten Münchener Finanzrichter nicht erkennen. „Dafür muss sich eine Körperschaft umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befassen und diese in geistiger Offenheit objektiv und neutral würdigen. Dies hat der Verein jedoch nicht getan.“

Ähnlich hatte der BFH früher auch zu der globalisierungskritischen Organisation Attac entschieden, dort zum Satzungsziel der politischen Bildung. Attac hat hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. (mwo)

Bundesfinanzhof, Az.: V B 25/21 (AdV)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Krankenhausreform

Klinik-Atlas soll zum Gemeinsamen Bundesausschuss umziehen

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Sie fragen – Experten antworten

Pertussis: Auch die Großeltern impfen?

Lesetipps
Lungenfunktionsuntersuchung

© Viktor Koldunov / stock.adobe.co

Vernarbung und Fibrosierung

Interstitielle Lungenerkrankung: Die Nachwehen von COVID-19