Änderung bis Ende Juni

Kinderkrankengeld: EBM berücksichtigt Einführung der Telefon-AU

Der EBM wird an die telefonische Kinderkrankschreibung angepasst. Die Kostenpauschale (40129) für die Versendung der Bescheinigung ist jetzt wie bei Erwachsenen neben der Ziffer 01435 abrechenbar.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bewertungsausschuss hat den EBM an eine geänderte Rechtslage angepasst. Da sich Eltern seit dem 18. Dezember 2023 für die Pflege eines kranken Kindes telefonisch von der Arbeit freistellen lassen können, wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab entsprechend geändert. Neben der haus- und fachärztlichen Bereitschaftspauschale 01435 ist es nun möglich, auch den postalischen Versand der Bescheinigung gemäß 40129 abzurechnen. Dies gilt, analog zur Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, rückwirkend vom 18. Dezember 2023 bis zum 30. Juni 2024. (juk)

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