Klage wegen Klausel in Zahn-Zusatzversicherung

HENSTEDT-ULZBURG (maw). Der Bund der Versicherten (BdV) geht nach eigenen Angaben gerichtlich gegen Werbeaussagen der Deutschen Familienversicherung vor, die diese im Rahmen ihrer Zahn-Zusatzversicherung trifft.

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Konkret gehe es um das propagierte, tägliche Kündigungsrecht. Im Kleingedruckten sei dieses nämlich erheblich eingeschränkt.

Der BdV habe den Versicherer wegen der überraschenden Klausel nun nach vorheriger Abmahnung verklagt.

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