Gesundheitswirtschaft

Klares Zielbild für Digitalisierung gefordert

Wie lässt sich Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen? Acht Verbände fordern einen von der Politik moderierten branchenübergreifenden Dialog.

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Kritik am Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen: Die Entwicklung steuert bisher nicht auf ein festes Ziel hin.

Kritik am Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen: Die Entwicklung steuert bisher nicht auf ein festes Ziel hin.

© Bounlow / stock.adobe.com

BERLIN. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt seit vielen Jahren nicht so recht vom Fleck. Das liegt auch daran, dass die Entwicklung bisher nicht auf ein festes Ziel hinsteuert, vielmehr dominieren Insellösungen die Fortschritte bei E-Health-Anwendungen, einmal abgesehen von der Telematikinfrastruktur.

Acht Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern daher ein klares Zielbild für die Digitalisierung.

Nachdem im Januar ein erster politischer Aufruf an die noch nicht gebildete Bundesregierung erfolgt war, haben die Verbände ein Diskussionspapier vorgelegt, wie sie sich die weitere Entwicklung vorstellen.

Insellösungen beim Datenschutz

Unter anderem fordern die Verbände, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Datenvernetzung geschaffen werden. Die intelligente Verarbeitung von Forschungs- und Gesundheitsdaten bietet "enorme Chancen", heißt es in dem Papier.

"Ziel sollte eine Harmonisierung der diversen Regelungen für die sichere Vernetzung und vertrauenswürdige Nutzung von Daten sein", heißt es weiter.

In den Krankenhausgesetzen der Länder beispielsweise sei der Schutz von Patientendaten bisher "höchst unterschiedlich gestaltet". In Berlin beispielsweise gehe das Krankenhausgesetz davon aus, dass die Patientendaten "nach Erfüllung der Aufgaben "unverzüglich" gelöscht werden.

In Mecklenburg-Vorpommern schreibe das Gesetz dagegen vor, dass die Patientendaten in Krankenunterlagen nach Abschluss der Behandlung gesperrt werden und dann "spätestens nach Ablauf von 30 Jahren" gelöscht werden.

Erstattung nur in seltenen Fällen

Weitere Punkte in dem Diskussionspapier sind die technische Interoperabilität, transparente Standards für die Cybersicherheit und die Nutzbarkeit pseudonymisierter Patientendaten für die Versorgung und für die Forschung.

Es gebe derzeit "keine einheitliche und rechtssichere Regelung zur Pseudonymisierung von Daten", kritisieren die Verbände.

Der aktuelle Rechtsrahmen für den Datenschutz sei auf innovative Anwendungen im Bereich Big-Data und Daten-Hosting derzeit nicht ausgerichtet, heißt es weiter.

Die Einwilligung für eine weitere Datennutzung, etwa in der medizinischen Forschung, sollten Patienten in einer allgemeineren Form geben können.

Wichtig ist den Initiatoren auch, dass innovative Anwendungen Zugang zur Versorgung erhalten: Damit Patienten zu diesen Anwendungen Zugang erhalten, seien "verlässliche Zugangs- und Erstattungswege unabdingbar", heißt es. Bisher würden die meisten telemedizinischen oder telemedizinisch unterstützten Anwendungen nicht erstattet.

Branchen- und ressortübergreifenden Dialog angeregt

Mit im Boot sind acht große Verbände der Pharmaindustrie, Medizintechnik/Medizinprodukte und Softwarehersteller: BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI. Sie repräsentieren nach eigenen Angaben Unternehmen mit insgesamt 76,7 Milliarden Euro Jahresumsatz bei einer Million Beschäftigten.

In dem Papier regen die Verbände einen branchen- und ressortübergreifenden Dialog an. Dieser sollte von drei Bundesministerien (Gesundheit, Wirtschaft und Forschung) moderiert werden. Wichtig sei eine "klare und verbindliche politische Federführung". (ger)

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