MFA

Klausel zu Verjährung ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht verwirft vertragliche Verfallsklauseln zugunsten der Arbeitnehmer.

Veröffentlicht:

ERFURT. Praxischefs, die für ihre Medizinische Fachangestellten (MFA) individuelle Arbeitsverträge ohne Tarifbindung abgeschlossen haben, sollten eine darin enthaltene Verfallsklausel prüfen und gegebenenfalls nachbessern. Denn eine solche Klausel ist insgesamt unwirksam, wenn sie nicht den Mindestlohn ausnimmt, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.

Das Erfurter Urteil erging zwar zum Branchen-Mindestentgelt in der Pflege. Wegen ähnlicher Formulierungen im Mindestlohngesetz ist es aber auf andere Arbeitsverhältnisse übertragbar. Verfallsklauseln setzen eine Frist, innerhalb derer Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenseitige Forderungen geltend machen müssen. Im konkreten Fall hatte eine Pflegehilfskraft Lohnforderungen rückwirkend geltend gemacht, dabei aber die arbeitsvertragliche Drei-Monats-Frist nicht eingehalten.

Das BAG gab der Klage dennoch statt. Laut Gesetz könnten Arbeitnehmer auf ihre Mindestvergütung - hier branchenbezogen, sonst Mindestlohn - nicht rechtswirksam verzichten. Eine Verfallsklausel müsse daher die jeweilige Mindestvergütung ausnehmen. Tue sie das nicht, sei die Klausel intransparent und daher insgesamt unwirksam. Als Konsequenz bleibe dann trotz eines Fristversäumnisses nicht nur die Mindestvergütung vom Verfall verschont, sondern auch andere Forderungen wie etwa höhere Lohnansprüche oder wie im Fall der Pflegehilfskraft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (mwo)

Bundesarbeitsgericht Az.: 5 AZR 703/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?