Kommentar zum Urteil über Patientenaufklärung

Kleine Hoffnung darf bleiben

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Schwere Krankheiten führen zu schwerer Verzweiflung. Damit umzugehen gehört sicher zu den besonderen Herausforderungen für Ärzte. Was etwa tun, wenn ein schwer kranker Patient die Standardtherapie ablehnt?

So geschehen in einem Fall, über den jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Nach langjährigem Alkoholmissbrauch hätte der Patient eine Spenderleber gebraucht. Darauf wollte er aber nicht warten, und er konnte sich auch nicht vorstellen, mit einem fremden Organ zu leben.

Eine Leberzelltransplantation erschien ihm als "letzter Rettungsanker", auch wenn er wusste, dass es damit 2006 noch kaum Erfahrungen gab.

Die Ärzte informierten umfassend über die Risiken, sprachen aber nur wenig über den unsicheren Erfolg. Der Patient starb bei den Eingriffen. Die Staatsanwaltschaft klagte wegen unzureichender Aufklärung auf "Körperverletzung mit Todesfolge".

Wie schon das Landgericht nahm dagegen nun auch der BGH eine "hypothetische Einwilligung" an und sprach die Ärzte frei. Sie müssen, so die Konsequenz des Urteils, eine kleine letzte Hoffnung nicht so klein reden, dass der Patient diese Hoffnung aufgibt. In den Grenzfällen des Lebens können offenbar auch Richter Fünfe mal gerade sein lassen.

Lesen Sie dazu auch: Patientenaufklärung: Hypothetische Einwilligung zählt

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung