Kommentar zum Urteil über Patientenaufklärung

Kleine Hoffnung darf bleiben

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Schwere Krankheiten führen zu schwerer Verzweiflung. Damit umzugehen gehört sicher zu den besonderen Herausforderungen für Ärzte. Was etwa tun, wenn ein schwer kranker Patient die Standardtherapie ablehnt?

So geschehen in einem Fall, über den jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Nach langjährigem Alkoholmissbrauch hätte der Patient eine Spenderleber gebraucht. Darauf wollte er aber nicht warten, und er konnte sich auch nicht vorstellen, mit einem fremden Organ zu leben.

Eine Leberzelltransplantation erschien ihm als "letzter Rettungsanker", auch wenn er wusste, dass es damit 2006 noch kaum Erfahrungen gab.

Die Ärzte informierten umfassend über die Risiken, sprachen aber nur wenig über den unsicheren Erfolg. Der Patient starb bei den Eingriffen. Die Staatsanwaltschaft klagte wegen unzureichender Aufklärung auf "Körperverletzung mit Todesfolge".

Wie schon das Landgericht nahm dagegen nun auch der BGH eine "hypothetische Einwilligung" an und sprach die Ärzte frei. Sie müssen, so die Konsequenz des Urteils, eine kleine letzte Hoffnung nicht so klein reden, dass der Patient diese Hoffnung aufgibt. In den Grenzfällen des Lebens können offenbar auch Richter Fünfe mal gerade sein lassen.

Lesen Sie dazu auch: Patientenaufklärung: Hypothetische Einwilligung zählt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Praxisinhaberin

Verdacht auf Kindesmissbrauch gegen falschen Therapeuten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Lesetipps
Menschen laufen am Strand

© KOTO - stock.adobe.com

Nicht-medikamentöse Behandlung

Sport bei Kniegelenksarthrose? Move it or loose it!

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?