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Zytostatika-Zubereitungen

Klinik muss Steuer rückerstatten

Die Umsatzsteuer-Rückforderung der Kassen auf Zytostatikazubereitungen von Klinikapotheken ist zumindest teilweise berechtigt.

Veröffentlicht:

KASSEL. Im Streit um die Rückforderung der Umsatzsteuer auf Zytostatikazubereitungen müssen Kliniken mit Ansprüchen der Kassen in zweistelliger Millionenhöhe rechnen.

Nach mündlicher Verkündung eines Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts (BSG) blieben am Dienstag Einzelheiten aber noch unklar.

Konkret streitig war die Herstellungspauschale gemäß Arzneimittelpreisvereinbarung 2004, auf die ausdrücklich die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Das BSG befand nun, dass die Rückforderung in diesem Fall berechtigt ist.

Die prinzipielle Übertragbarkeit auf frühere Zytostatikazubereitungen zur ambulanten Versorgung in Kliniken hängt aber von Preisvereinbarungen im Einzelfall und den näheren Urteilsgründen ab. Die Gesamtforderungen der Kassen werden auf über 100 Millionen Euro geschätzt. (mwo)

Az.: B 1 KR 5/19 R

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