Kommentar
Kliniken ohne Risikobewusstsein
Demo in der Klinik? Ausgeschlossen scheint das nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit im Frankfurter Flughafen nicht. Zunächst: Das Urteil ist richtig, denn es befördert unsere lebendige Demokratie. Die Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Kliniken seien nicht betroffen, scheint allerdings vorrangig ein inniger Wunsch zu sein.
Dem Dünkel des Besonderen sollten Krankenhausbetreiber nicht erliegen. Wenn sie offen an das Thema herangehen, besteht aber für Unruhe tatsächlich kein Anlass. Nennenswerte Eingriffe in ihre Betriebsabläufe muss keine Klinik hinnehmen.
Und jede kann selbst entscheiden, welche Bereiche sie für das allgemeine Publikum öffnen will, und welche den Mitarbeitern, Patienten und gegebenenfalls Besuchern vorbehalten sein sollen. Kein Klinik-Pförtner muss Demonstranten zum Verteilen von Flugblättern auf die Station lassen.
Als deutlichen Tipp nennt das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, diese Fragen in einer Hausordnung zu regeln. Das empfiehlt sich auch für große Kliniken, insbesondere, wenn sie mehrere Gebäude aber nur einen zentralen Informations- und Pförtnertresen haben.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Krankenhausgesellschaft nimmt Fraport-Urteil gelassen