Koalition will Datentransfer in Selektivverträgen neu regeln

Ärzte sollen Patientendaten austauschen dürfen.

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Union und FDP wollen das Thema Datentransfer bei Hausarzt-, Facharzt- oder Integrations-Verträgen auf eine eindeutige Rechtsgrundlage stellen.

In einem Änderungsantrag zum geplanten Infektionsschutzgesetz, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, regeln die Regierungskoalitionäre den Datentransfer in einem neuen Paragrafen 295a SGB V. Dieser befugt Ärzte ausdrücklich, Patientendaten im Rahmen von Verträgen nach Paragraf 73b, 73c und 140a SGB V "an den Vertragspartner auf Leistungserbringerseite" zu übermitteln.

Das wäre im Fall der Hausarztverträge zum Beispiel die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft. Der Vertragspartner wiederum darf eine andere Stelle mit "der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Abrechnung (...) erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen", heißt es im Antrag.

Selektivverträge dienen dem Gemeinwohl

Voraussetzung sei, dass der Versicherte "umfassend über die vorgesehene Datenübermittlung informiert worden ist und mit der Einwilligung in die Teilnahme zugleich in die damit verbundene Datenübermittlung schriftlich eingewilligt hat".

In der Begründung heißt es, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen stehe das Allgemeininteresse an der Umsetzung der besonderen Versorgungsformen gegenüber. Selektivverträge "dienen der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch dem Gemeinwohl".

Überprüfung der Hausarztverträge

Mit dieser Regelung will Schwarz-Gelb die jahrelange Hängepartie um den Datentransfer an private Abrechnungsstellen beenden. Sie ist nötig, weil die Übergangsregelung in Paragraf 295 ausdrücklich bis Ende Juni 2011 befristet ist. Die Erlaubnis zum Datentransfer war im Frühjahr 2010 mit Wirkung zum 1. Juli gegen den Widerstand der KBV um ein Jahr verlängert worden.

Ausdrücklich heißt es im Änderungsantrag, auch diese neue Vorschrift sei Gegenstand der grundsätzlichen Überprüfung von Hausarztverträgen. Diese haben sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für 2012 vorgenommen.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes