Krank gearbeitet - Kündigung rechtens
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Lässt sich ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung bei der Schwarzarbeit ertappen, riskiert er den sofortigen Verlust seines Arbeitsplatzes. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts hervor.
Der Mitarbeiter verletze durch die Arbeit im Krankenstand seine Leistungspflicht und auch das Vertrauensverhältnis zum Chef.
Az.: 6 Sa 1593/08