Krankschreibung auch am letzten Arbeitstag

KASSEL (mwo). Auch eine Krankschreibung am letzten Arbeitstag führt zu einem Anspruch auf Krankengeld, stellt das Bundessozialgericht in Kassel klar.

Veröffentlicht:

Es widerspricht damit der Auffassung der DAK, sie müsse Krankengeld nur zahlen, wenn am Folgetag der Krankschreibung noch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Wichtig ist nach dem Kasseler Urteil, dass der Arzt die Folgebescheinigung noch vor Ablauf der vorausgehenden ausstellt.

Danach stand der Klägerin Krankengeld für einen Monat zu. Ihre Folgebescheinigung war dagegen verspätet.

Az.: B 1 KR 19/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Tetanus, Diphtherie & Pertussis: Regress-Gefahr durch Auffrischung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Symbolhafte Darstellung von Gallensteinen

© Orawan / stock.adobe.com

Cholezystitis, Choledocholithiasis, Cholangitis

Diagnostik von Gallensteinen: So gehen Sie vor

Tetanus, Diphtherie & Pertussis: Regress-Gefahr durch Auffrischung

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Tetanus, Diphtherie & Pertussis: Regress-Gefahr durch Auffrischung