Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik rechtfertigt nicht unbedingt die Kündigung

Veröffentlicht:

STUTTGART (nös). Wird ein Arbeitnehmer wegen kritischer Äußerungen über seinen Arbeitgeber gekündigt, muss dies nicht unbedingt Bestand haben.

Im konkreten Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Kündigung aufgehoben, weil es die Web-Ausführungen des Gewerkschafters als Akt der feien Meinungsäußerung wertete.

Az.: 2 Sa 59/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Damit die Behandlung anschlägt

Intensivierung bei therapieresistenter Hypertonie: Wie vorgehen?

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen

Lesetipps