Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik rechtfertigt nicht unbedingt die Kündigung

Veröffentlicht:

STUTTGART (nös). Wird ein Arbeitnehmer wegen kritischer Äußerungen über seinen Arbeitgeber gekündigt, muss dies nicht unbedingt Bestand haben.

Im konkreten Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Kündigung aufgehoben, weil es die Web-Ausführungen des Gewerkschafters als Akt der feien Meinungsäußerung wertete.

Az.: 2 Sa 59/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Kasuistik

Was hat die interstitielle Nephritis ausgelöst?

Lesetipps
Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?

Ein Hautarzt untersucht die Haut mit einem Dermatoskop auf Melanom.

© Iryna&Maya / stock.adobe.com

Vergleich mit anderen Ländern

Hautkrebs-Screening in Deutschland laut Studie ohne klaren Nutzen