Direkt zum Inhaltsbereich

Kritik rechtfertigt nicht unbedingt die Kündigung

Veröffentlicht:

STUTTGART (nös). Wird ein Arbeitnehmer wegen kritischer Äußerungen über seinen Arbeitgeber gekündigt, muss dies nicht unbedingt Bestand haben.

Im konkreten Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Kündigung aufgehoben, weil es die Web-Ausführungen des Gewerkschafters als Akt der feien Meinungsäußerung wertete.

Az.: 2 Sa 59/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aufklärung zu Risikogruppen essenziell

Netzhautablösung: Warnzeichen rechtzeitig erkennen

Lesetipps
Eine ältere Frau benutzt ein Smartphone.

© fizkes / Getty Images / iStock

Leitfaden von Dr. Alexandra Widmer

So wird die DiGA zum sinnvollen Behandlungs-Tool: Kollegin gibt Tipps

Zwei ältere Menschen joggen am Strand.

© Ingram Publishing / Thinkstock.com

27 Krebsarten in der Analyse

Gesund leben, Krebsrisiko senken: Studie untermauert Zusammenhang