Diskriminierung aus religiösen Gründen?

Kündigung nach Kirchenaustritt: Bundesarbeitsgericht ruft europäischen Gerichtshof an

Der Europäische Gerichtshof muss sich demnächst mit zwei Fällen von Mitarbeitern befassen, die nach ihrem Austritt aus der Kirche entlassen wurden. Es geht um die Frage, ob das gegen EU-Recht verstößt.

Veröffentlicht:

Erfurt. Kirchliche Arbeitgeber geraten bei Kündigungen wegen eines Kirchenaustritts zunehmend unter Druck staatlicher Gerichte. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erneut ein Verfahren wegen einer Kündigung nach einem Kirchenaustritt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. In seinem Vorlagebeschluss vom 1. Februar möchte das BAG wissen, ob es eine EU-rechtswidrige Diskriminierung wegen der Religion darstellt, wenn einer katholischen Mitarbeiterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle wegen ihres Kirchenaustritts gekündigt wird, Arbeitnehmern anderer Religionen aber nicht.

Bereits Ende 2023 war eine Dortmunder Caritasklinik im Streit um die Kündigung einer Hebamme nach ihrem Kirchenaustritt eingeknickt, offenbar, um ein Grundsatzurteil vom EuGH zu vermeiden. Kurz vor der Entscheidung gab sie ein Anerkenntnis ab, dass das Arbeitsverhältnis der Hebamme nicht aufgelöst worden ist, teilte das BAG am 19. Dezember 2023 mit.

Vorwurf der Diskriminierung

Im aktuellen Fall hatte die Klägerin sich ebenfalls gegen ihre Kündigung wegen des Kirchenaustritts gewehrt. Die Sozialpädagogin führte an:

Während zwei evangelische Kolleginnen der Schwangerenberatung bei einem Kirchenaustritt keine Kündigung zu befürchten hätten, sei es eine Diskriminierung wegen der Religion, wenn sie bei einem katholischen Kirchenaustritt eine Kündigung erhalte.

Das BAG sah EU-Recht betroffen und legte nun den Fall dem EuGH vor. Dieser müsse klären, inwieweit ein Arbeitsverhältnis allein wegen eines Kirchenaustritts gekündigt werden dürfe und ob der Diskriminierungsvorwurf in Betracht komme. Zudem müsse geprüft werden, ob das Angebot des Arbeitgebers eine Rolle spiele, bei einem Wiedereintritt in die Kirche das Arbeitsverhältnis fortsetzen zu wollen. (fl)

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 196/22 (A) (Kündigungsstreit Sozialpädagogin), Az.: 2 AZR 130/21 (A)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt