Updates angekündigt

Kürzerer Genesenen-Nachweis bald auch in Apps darstellbar

Die Corona-Warn-App und die CoVPass-App bekommen ein Update. Das beinhaltet laut Bundesgesundheitsministerium ein „dynamisches Regelwerk“.

Veröffentlicht:

Berlin. Die kürzere Gültigkeit der Genesenen-Zertifikate wird künftig auch technisch in der Corona-Warn-App des Bundes und in der CoVPass-App abgebildet. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch hin und kündigt entsprechende App-Updates an.

Die Gültigkeitsdauer, die in Praxen oder Apotheken auf die Genesenen-Zertifikate gedruckt wird, liege aber auch weiterhin bei 180 Tagen. Dies sei für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr notwendig, hier gelten Personen nach überstandener Corona-Infektion weiterhin 180 Tage lang als genesen. In den Apps aber werde der nationale Kontext berücksichtigt.

„Dynamisches Regelwerk“

Das Update umfasst den Angaben zufolge „ein dynamisches Regelwerk“, um europäische und nationale Regeln zu Gültigkeiten der Zertifikate abzubilden. Die Apps sollen zudem landesspezifische Regelungen innerhalb Europas erkennen können, auch etwa bei Impfzertifikaten, die auf europäischer Ebene eine Gültigkeitsbeschränkung von 270 Tagen haben, in Deutschland aber bisher unbegrenzt gültig sind.

In den neuesten Versionen der Apps würden künftig außerdem die Statusanzeigen verbessern, wie es weiter heißt. In der Corona-Warn-App sollen dann auch Testnachweise einbezogen werden, sodass insgesamt vier Status-Möglichkeiten angezeigt werden können. Dies sind laut BMG:

2G+: grundimmunisiert (letzte Impfung liegt länger als 90 Tage zurück) und aktuell getestet/ grundimmunisiert und Auffrischung/ frisch geimpft (zweite Impfung mindestens 14 Tage, maximal 90 Tage her) oder frisch genesen (Erkrankung liegt mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück)

2G: grundimmunisiert

3G+: getestet mit PCR-Test

3G: getestet mit einem Schnelltest

Die Stati bauen aufeinander auf: 3G stellt die Minimalanforderung dar, 2G+ die Maximalanforderung. Die Apps sollen so einen einfacheren Zugang zu Veranstaltungen, Restaurants oder anderen Orten ermöglichen. In der Corona-Warn-App wird die Funktionalität den Angaben zufolge ab dem 23. Februar 2022 verfügbar sein; in der CovPass-App und der CovPassCheck-App ab Ende Februar. (mu)

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