Digitalisierung „erlebbar“ machen

Lauterbach: Startschuss für E-Rezept noch in diesem Jahr

Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt einen „Zwischenspurt“ an, bei dem bis Herbst mehrere Vorhaben angegangen werden sollen – darunter E-Rezept und eine Weichenstellung bei der elektronischen Patientenakte.

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Einen „Zwischenspurt“ der Gesundheitspolitik hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach, hier ein Archivbild, angekündigt.

Einen „Zwischenspurt“ der Gesundheitspolitik hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach, hier ein Archivbild, angekündigt.

© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Berlin. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll noch in diesem Jahr flächendeckendend an den Start gehen. Mittlerweile seien zahlreiche Untersuchungen im Rahmen der Testphase des Angebots vorgenommen und weitere 10.000 E-Rezepte ausgewertet worden, sodass der Rollout bis Ende dieses Jahres erfolgen könne, kündigte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach am Mittwoch vor Journalisten in Berlin an.

Damit einher gehe eine „erste erlebbare Nutzung der Digitalisierung“ durch die Patienten, zeigte sich der SPD-Politiker überzeugt. Anfang 2022 hatte Lauterbach den Rollout zunächst aufgrund technischer Probleme und geringer Testung gestoppt.

Tempo machen will die Ampel auch bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitswesens (ÖGD). Lauterbach erklärte, für die überfällige Modernisierung stünden im Bundeshaushalt 800 Millionen Euro bereit. Diese müssten jetzt durch die Länder rasch abgerufen werden, um die Gesundheitsämter für die „Akutphase“ der COVID-19-Pandemie im Herbst organisatorisch gut vorzubereiten.

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Opt-out-Regelung entscheidet über Erfolg der ePA

Ein weiterer mittelfristiger Digitalisierungsschritt sei die Einführung der sogenannten Opt-out-Regelung bei der elektronischen Patientenakte (ePA): Damit stelle jeder Patient seine Gesundheitsdaten auf der Akte behandelnden Ärzten zur Verfügung – „es sei denn, er ist davon zurückgetreten, sodass die Daten dann nicht verwendet werden können“, erläuterte Lauterbach.

Die Opt-out-Regelung sei die „wichtigste gesetzliche Voraussetzung für den Erfolg der elektronischen Patientenakte überhaupt“, zeigte sich Lauterbach überzeugt. Ob die Digitalisierung in Deutschland gelinge, hänge im Wesentlichen von drei Fragen ab: „Kommt die Opt-out-Regelung? Kommt die Opt-out-Regelung? Kommt die Opt-out-Regelung?“

Sein Ministerium wolle die bevorstehenden Sommermonate für einen „Zwischenspurt“ nutzen, bevor sich die Pandemielage im Herbst erneut zuspitze und wegen steigender Infektionszahlen wieder in den gesundheitspolitischen Fokus rücke, betonte Lauterbach. Meter machen wolle die Ampel außer bei der Digitalisierung auch beim Umbau der Krankenhausstrukturen sowie beim Ausbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote in sozialen Brennpunkten. Vorbild bei Letzterem könnten die Gesundheitskioske sein, die es bereits in Hamburg oder Essen gebe.

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Entwurf für GKV-Finanzierungsgesetz spätestens bis Ende Mai

Spätestens bis Ende Mai werde er zudem einen mit ihm abgestimmten Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorlegen, erklärte Lauterbach. „Ich lasse mich nicht drängen“, ging er dabei auf Rufe nach raschen Lösungsvorschlägen des Ministeriums ein.

Zunächst seien die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auszuloten. Die Kosten des Krieges schlügen auch bei den Sozialversicherungen voll durch. Zudem kündige Lauterbach einen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung und ein Gesetz zur Pandemiebekämpfung im Herbst an.

Zur geplanten Freigabe von Cannabis erklärte der Minister, der Schaden einer Nicht-Legalisierung – etwa durch den Verkauf verunreinigter Substanzen – könne womöglich größer sein, als Cannabis kontrolliert abzugeben. Ärzte sehen das Vorhaben kritisch und verweisen auf unterschätzte gesundheitsschädigende Folgen. (hom)

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