Lesegeräte: Damit wollen Anbieter punkten

Die Wahl des richtigen Kartenlesers für die Praxis – egal ob stationäres oder mobiles Gerät – ist gar nicht so einfach. Die Grundfunktion ist schließlich bei allen Geräten gleich.

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Und auch preislich lässt sich so ziemlich jedes Gerät im Rahmen der von Kassen und KBV ausgehandelten Pauschalen beziehen; je nachdem, bei welchem Händler gekauft wird. Aber, die Hersteller versuchen, mit verschiedenen Funktionen und Besonderheiten zu punkten.

Was das Ärzten bringt? Zunächst sollte sich die Praxis immer überlegen, wer den Kartenleser nutzen wird, wo das Gerät seinen Platz in der Praxis finden wird und auf welche Zusatzfunktionen die Praxis in keinem Fall verzichten will.

Wichtig ist dabei vor allem, an die Patienten zu denken. Denn der erste Unterschied macht sich bereits in der Größe der Tasten bemerkbar. Hat die Praxis viele sehbeeinträchtigte Patienten, sollten in jedem Fall die Bestätigungstasten groß genug und so positioniert sein, dass das Praxisteam die Patienten schnell darauf hinweisen kann.

Da aber mit den Online-Anwendungen auch die PIN-Eingabe erforderlich wird, wäre es vorteilhaft, wenn die Zifferntasten ebenfalls gut lesbar sind.

Für Praxen, die am Empfangstresen nur wenig Platz zur Verfügung haben, wären zudem kleinere Geräte besser. Ein Hersteller, die ZF Electronics GmbH, bietet sogar einen Kartenleser, der direkt in die Tastatur integriert ist.

Das Gewicht der Geräte spielt vor allem bei den mobilen Terminals eine Rolle. Wer viel auf Haus- und Heimbesuch unterwegs ist, wird nicht ständig einen schweren Kartenleser mit sich herumtragen wollen. Allerdings sind alle von der gematik zugelassenen mobilen Geräte bereits darauf eingerichtet: mehr als 180 Gramm wiegt keines.

Beim Display können Ärzte zwischen grafischen (Abbildungen und Icons sind möglich) und rein zeichenorientierten Darstellungen wählen. Viel wichtiger ist jedoch, wie die Praxis das Gerät nutzen will.

Sollen Rezepte gleich über den Kartenleser ausgestellt werden oder sollen Daten der Gesundheitskarte gleich in Formulare eingefügt werden, ohne dass die Praxis-EDV zusätzlich angesteuert wird, dann sollte das Display alle relevanten Daten der Gesundheitskarte ohne aufwändiges Scrollen anzeigen können. Und dann sollte das Gerät natürlich auch direkt einen Drucker ansteuern können.

Praxen, in denen der stationäre Kartenleser eher in einem dunkleren Arbeitsbereich aufgestellt wird, könnten von einem beleuchteten Display profitieren. Wobei manche dieser beleuchteten Displays die Leucht- und Kontraststärke selbst regulieren, bei anderen lässt sich dies händisch einstellen, wieder anderen fehlt diese Funktion komplett.

Mit den späteren Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte wird noch ein Feature interessant: die Komfortsignatur, über die in einem Arbeitsschritt mehrere Dokumente elektronisch signiert werden können.

Es gibt Kartenleser, die bereits ein RFID-Modul (RFID = Radio Frequency Identification) beinhalten. Diese ermöglichen, dass sich etwa der Arzt einmal mit seinem elektronischen Heilberufeausweis einloggt und sich anschließend per RFID-Chip oder Token identifiziert.

Aber auch hier lohnt es sich, beim Hersteller nachzufragen, denn auch wenn solche Module noch nicht enthalten sind, viele Geräte sind darauf vorbereitet, dass in wenigen Schritten ein solches oder ähnliches Modul für die Komfortsignatur angeschlossen wird.

Teilweise lassen sich gerade bei mobilen Geräten auch verschiedene Mandanten anlegen. Das bedeutet, die Geräte können für mehrere Ärzte vorkonfiguriert werden. So lassen sich einzelne Karten direkt einem Arzt zuordnen.

Für Praxen, in denen stationäre Kartenleser nicht so häufig in Betrieb sind, könnte sich ein Strom-Spar-Modus lohnen. Außerdem gibt es einen Kartenleser, das medHybrid von Hypercom, das einen zusätzlichen Kartenschacht für EC-Karten besitzt und gleichzeitig als Bezahlterminal genutzt werden kann. Dieses Gerät kann optional auch mit einem Belegdrucker ausgestattet werden.

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