Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch fürs Jahr 2011

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BERLIN (dpa/eb). Die Finanzämter werden in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für 2011 verschicken. Darauf hat das Bundesfinanzministerium am Freitag hingewiesen. Grund dafür ist die Umstellung auf ein elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren.

Von 2012 an werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt (wir berichteten). Die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform ist nicht mehr notwendig. Bis zum Start gibt es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält damit auch für 2011 ihre Gültigkeit. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im nächsten Jahr legen Praxismitarbeiter dort die bisherige Lohnsteuerkarte vor.

Arbeitnehmer sind laut Ministerium verpflichtet, Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, sollten sie zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen. Beispiel: Wurde eine Ehe 2010 geschieden und sind somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, muss der Arbeitnehmer die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen.

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