Direkt zum Inhaltsbereich

MTA-Prüfung mit gültiger Verordnung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG(eb). In diesem Monat starten die Prüfungen in den MTA-Schulen. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin darauf hin, dass die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter gültig ist. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verordnung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Digitale Helfer

KI im Alltags-Check: So urteilen zwei Kollegen

Lesetipps
Eine junge Frau hält steht vor dem Meer und hält in der einen Hand eine Brille, in der anderen eine Kontaktlinsen-Dose.

© Krakenimages.com / Stock.adobe.com

Tipps für den Strandbesuch

Nicht mit Kontaktlinsen zum Schwimmen!

Ein Kardiologe bei der Durchführung einer Katheterablation mit Radiofrequenzenergie unter Verwendung eines Bildgebungssystems mit einer Fluoroskopie-Röntgenröhre für interventionelle Gefäßverfahren und Elektrophysiologie.

© Damian / stock.adobe.com

Signifikant höhere Erfolgsquote

Persistierendes Vorhofflimmern: Müssen die Leitlinien geändert werden?