MTA-Prüfung mit gültiger Verordnung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG(eb). In diesem Monat starten die Prüfungen in den MTA-Schulen. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin darauf hin, dass die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter gültig ist. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verordnung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Personalführung

Altersvorsorge und mehr: Mit Benefits zu besserer Mitarbeiterbindung

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

KV Thüringen

Akutpraxis in Gera: Praxismodell gegen den Ärztemangel

Systematisches Review

Kortikosteroide bei schwerer Pneumonie wahrscheinlich nützlich

Lesetipps
Nie wieder spritzen? Small Molecules wie Orforglipron (C48H48F2N10O5) haben viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Inkretinmimetika, etwa orale Einnahme, leichtere Lagerung und niedrigere Kosten.

© Kassandra / stock.adobe.com

Innovative Diabetestherapie

Nicht-peptidische GLP-1-Rezeptoragonisten am Start

Eine Frau fässt sich mit den Händen an die Brust

© Art_Photo / stock.adobe.com

Unterschiede der Geschlechter

Herzinfarkte und Ischämie bei Frauen: Was ist wirklich anders?