Direkt zum Inhaltsbereich

MTA-Prüfung mit gültiger Verordnung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG(eb). In diesem Monat starten die Prüfungen in den MTA-Schulen. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin darauf hin, dass die MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter gültig ist. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verordnung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Arzt stellt während einer ärztlichen Konsultation und Untersuchung ein Rezept für einen Asthma-Inhalator aus.

© Goffkein / stock.adobe.com

Asthmakontrolle und SABA-Übergebrauch

Schlecht kontrolliertes Asthma: Was getan werden kann

Dreidimensionale medizinische Illustration des Varicella-Zoster-Virus, einem Virus das Windpocken, Hautblasen, Nesselsucht, Wunden und Gürtelrose verursacht.

© Corona Borealis / stock.adobe.com

Atypische Symptome

Kasuistik: Periphere Fazialisparese mit erstaunlicher Ursache