Corona-Prävention

Maskenpflicht: Länder regeln Ausnahmen

Wer vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, muss ein Attest vorweisen können. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hin.

Veröffentlicht:
Hinweis auf Maskenpflicht. Doch nicht jeder muss diese Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung erfüllen.

Nicht jeder muss die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung erfüllen. Die Atteste dafür müssen allerdings so ausgestellt sein, dass sie vor Ort nachprüfbar sind.

© Peter Kneffel / dpa / picture alliance

Berlin. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Menschen von der Maskenpflicht befreit. Das hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt. Nach den jetzigen Regelungen müssten insbesondere Kinder bis zum sechsten Geburtstag keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, heißt es. Die Maske dürfe zudem abgenommen werden, so weit dies zur Kommunikation mit hörbehinderten Menschen erforderlich sei.

Befreit von der Maskenpflicht seien in der Regel auch alle Menschen, denen das Tragen einer Maske aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zuzumuten sei und die ein Attest oder eine amtliche Bescheinigung vorweisen könnten.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Länderverordnungen, in denen die Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB geregelt sind. Die Ausnahmeregelungen seien notwendig, um die Verhältnismäßigkeit der „bußgeldbewehrten Pflicht zum Tragen einer MNB im Einzelfall sicherzustellen“.

Ermittlungen gegen Ärzte

Wie das Attest formal aussehen muss, schreibt die Bundesregierung nicht vor. Die formalen Kriterien an ein Attest bestimmten die Länder selbst. In der Regel müssen ärztliche Bescheinigungen den Namen, die Anschrift und die Fachrichtung des ausstellenden Arztes erkennen lassen und von diesem unterschrieben sein.

Aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben müssten beispielsweise Verwaltungsbehörden und Schulleitungen, das Zugpersonal der Deutschen Bahn, die Kontrolleure des ÖPNV und Gerichte in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbstständig zu prüfen.

In den vergangenen Tagen waren in mehreren Ländern Ermittlungen gegen Arztpraxen aufgenommen worden, in denen Ärztinnen offenbar pauschal und ohne echte Untersuchung der Personen Atteste zur Befreiung von der MNB-Pflicht ausgestellt hatten. (kaha)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann und Dr. Michael Seewald

© Anatoli Oskin / Universität Augsburg; © AstraZeneca

Umfrage unter Ärzt:innen

Nachhaltigkeit wird Kernbestandteil verantwortungsvoller Medizin

Anzeige | AstraZeneca GmbH
Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

© Jennifer / stock.adobe.com

Zuwendung statt Rezept

Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?