Folge 4

Mehr Flexibilität durch Aufhebung der Residenzpflicht

NEU-ISENBURG (eb). Auf dem Land arbeiten und in der Stadt leben. Für viele niedergelassene Ärzte war das bisher aufgrund der Residenzpflicht nicht möglich.

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 Nach Paragraf 24 der Zulassungsverordnung hatte ein Vertragsarzt seine "Wohnung so zu wählen, dass er für die ärztliche Versorgung der Versicherten an seinem Vertragsarztsitz zur Verfügung steht." Dieser Passus wird nun gestrichen. Am Vertragsarztsitz muss künftig lediglich die Sprechstunde durchgeführt werden. Die Wahl des Praxissitzes kann unabhängig vom Wohnort erfolgen.

Diese neue Freiheit erleichtert es Vertragsärztinnen und -ärzten auch, berufliche Vorstellungen mit privaten Wünschen zu vereinbaren. Häufig sind es Schulen, Freizeitangebote für die Kinder oder auch die Arbeitsstätte des Partners, die ausschlaggebend für eine Entscheidung gegen eine Praxis in einer anderen Stadt oder auf dem Land sind.

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