DSGVO-Verstoß

Millionen-Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg

Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostet die AOK Baden-Württemberg Millionen. AOK und Datenschützer betonen jedoch, Verbesserungen seien bereits getroffen.

Veröffentlicht:

Stuttgart. Wegen Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro verhängt.

Die Krankenkasse habe in den Jahren 2015 bis 2019 Gewinnspiele veranstaltet und dabei personenbezogene Daten der Teilnehmer gesammelt, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, am Dienstag in Stuttgart mit.

Die Strafe sei ausgesprochen worden, weil die Krankenkasse Daten aus den Gewinnspielen zweckentfremdet habe, teilte der Landesdatenschutzbeauftragte weiter mit. Zuvor hatte die AOK eigentlich zugesagt, die Daten der Gewinnspielteilnehmer nur zu Werbezwecken zu nutzen, wenn die Teilnehmer eingewilligt hatten. Dies wurde aber nicht beachtet.

Insgesamt geht es Angaben zufolge um Daten von 500 Personen. Die AOK Baden-Württemberg bestätigt den Bußgeldbescheid auf Nachfrage. Versichertendaten seien zu keinem Zeitpunkt betroffen gewesen,

Weichen für besseren Datenschutz gestellt

Nach Bekanntwerden der Datenschutzverstößen ist die AOK Baden-württemberg nach eigenen Angaben konsequent dagegen vorgegangen und hat „Vorsorge getroffen, dass sich das Fehlverhalten nicht wiederholt“. Für die internen Ablaufprozesse gelte nun grundsätzlich eine höhere Kontrollfrequenz, die in allen Details verbindlich geregelt und praktiziert werde.

Der Landesdatenschützer lobt in seiner Mitteilung die Kooperation der AOK. Sie habe nach Bekanntwerden des Verstoßes schnell die Weichen für einen besseren Datenschutz gestellt.

Bei der Bemessung der Geldbuße wurden nach Angaben der Landesdatenschutzbehörde die Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg berücksichtigt, insbesondere aber auch , dass sie als eine gesetzliche Krankenversicherung wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems ist. (dpa/mu)

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