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Mindestlohn gilt auch bei Krankheit

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ERFURT. Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Mindestlohns. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Es verbot damit die Praxis einiger Arbeitgeber Riegel vor, Mindestlohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu zahlen.

Die Richter gaben einer Pädagogin recht, die auf Krankengeld-Zahlungen nach der Mindestlohnregelung gepocht hatte. (dpa)

Az: 10 AZR 191/14

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